Prachtausgabe / Danzig / Silberbeschläge /
ganzleder / Westpreussen / Preussen / Gesangbuch / gebetbuch / Handeinband /
leder / Silber - angeboten wird ein aufwendig in Ganzleder mit schweren Silberverzierungen und Silberschließen gebundenes Danziger Gesangbuch (18,5 x 11 cm) aus dem Jahr 1820. Das Erscheinen der hier vorliegenden zweiten Auflage fällt in die Zeit der
ab 1817 betriebenen Zusammenführung lutherischer und calvinistischer
(reformierter) Gemeinden zur Kirchenprovinz
Westpreußen. In der Zeit von 1801 bis 1827 wirkte Karl Friedrich Theodor
Bertling (1754–1827) als sog. Senior des geistlichen
Ministeriums zu Danzig. Beim vorliegenden Exemplar wurde auch der 116 Seiten umfassende Anhang mit eingebunden.
Geistliches
MinisteriUm zu Danzig [Hrsg.]: Christliche
Religions-Gesänge für die öffentliche und häusliche Gottesverehrung. Gesammelt
von dem geistlichen Ministerio der Stadt Danzig. Zweite vermehrte Auflage.
Danzig, Müller 1820. XXII, 756, 116 S. Ganzleder mit üppigen Silberbeschlägen
und Silberrahmen auf beiden Deckeln sowie zwei silbernen Schließen.
GEISTLICHES ministerium zu Danzig - Mit der Herausbildung der lutherischen Kirche Danzigs bildeten
die Prediger der Kirchen ein Kollegialorgan, das geistliches Ministerium (E.E.
Geistliches Ministerium der Augsburgischen Confession zu Danzig) genannt wurde,
und wählten aus ihrer Mitte einen Senior, der jedoch nur primus inter pares
war. Bis 1793 beschränkte sich der Wirkungskreis der geistlichen Leiter auf die
Stadt und das Landgebiet der Regia Civitas Gedanensis, der polnischen
Königlichen Stadt Danzig. Bis 1807 gehörte Danzig dann zum Königreich Preußen,
war bis 1813 als Republik Danzig wieder unabhängig, kam dann aber an die
preußische Provinz Westpreußen. Mit der ab 1817 betriebenen Union lutherischer
und calvinistischer (reformierter) Kirchengemeinden in einer
Verwaltungseinheit, der ab 1821 Evangelische Kirche in Preußen genannten
Landeskirche, entstand die Kirchenprovinz Westpreußen. Die geistliche und
administrative Leitung lag nunmehr bei dem 1816 in Danzig eingerichteten
Konsistorium, ein westpreußisches Amt des geistlichen Leiters bestand jedoch
nicht. Den Vorsitz im Konsistorium führte der Regierungspräsident in Danzig, da
es zugleich für die Schulaufsicht zuständig war. Der König berief aber den
bisherigen Senior des geistlichen Ministeriums als Konsistorialrat in das neue
Konsistorium. Erst 1829 wurde für die Kirchenprovinzen das Amt des
Generalsuperintendenten eingerichtet, jedoch wurde 1831 die Kirchenprovinz
Westpreußen, wie schon 1829 die politische Provinz, mit derjenigen Ostpreußens
zur Kirchenprovinz Preußen zusammengeschlossen. Das Konsistorium in Danzig
wurde 1832 aufgehoben und die Zuständigkeit demjenigen in Königsberg in Preußen
übertragen. 1830 war die Danziger reformierte St.-Petri-Pauli-Kirche der Landeskirche
beigetreten. 1883 wurde ein Generalsuperintendent separat für Westpreußen
ernannt, doch bis zur Wiederherstellung der Kirchenprovinz Westpreußen und des
Konsistoriums Danzig drei Jahre später, saß dieser in Königsberg in Preußen. Seit
1845 waren die Konsistorien nicht mehr für die Schulaufsicht zuständig (diese
oblag dem Provinzialschulkollegium), so dass das Konsistorium Danzig nunmehr
eine Einrichtung allein der Landeskirche war. 1920 löste sich die Kirchenprovinz
Westpreußen auf. Das Konsistorium Danzig und das Amt des
Generalsuperintendenten blieben bestehen, ihre Zuständigkeit beschränkte sich
nun aber auf die im Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig
zusammengeschlossenen protestantischen Kirchengemeinden. Bei Deutschland
verbliebene Kirchengemeinden im südwestlichen und östlichen Westpreußen kamen
an die neue Kirchenprovinz Grenzmark Posen-Westpreußen bzw. die Kirchenprovinz
Ostpreußen. Die Mitgliedsgemeinden im Gebiet der neugeschaffenen Woiwodschaft
Pommerellen schlossen sich der Unierten Evangelischen Kirche in Polen an. 1933
stürzten Deutsche Christen in der Danziger Landessynode mit ihrer Mehrheit den
Generalsuperintendenten und ernannten einen Nachfolger, nunmehr gemäß
Führerprinzip als Bischof, mit Weisungsrecht, tituliert. Nach der deutschen
Annexion Danzigs 1939 schuf die altpreußische Landeskirche einen neuen
Verwaltungsbereich für die angeschlossenen Kirchengemeinden, das Kirchengebiet
Danzig-Westpreußen. Konsistorium Danzig und der Bischof erhielten für den
vergrößerten Amtsbereich die Zuständigkeit. Sie übernahmen die in Pommerellen
gelegenen Kirchengemeinden der Unierten Evangelischen Kirche in Polen, die
nunmehr als Unierte Evangelische Kirche im Wartheland allein für den Warthegau
zuständig war. Im März 1945 verlegte das Konsistorium Danzig seinen Sitz nach
Lübeck, der Bischof floh nach Göttingen. Oberkonsistorialrat Gerhard Gülzow
richtete für überlebende Danziger Flüchtlinge und Vertriebene zu Lübeck die
Hilfsstelle beim evangelischen Konsistorium Danzig ein. Durch die Flucht,
Ermordung und Vertreibung der meisten Protestanten gingen die meisten
evangelischen Kirchengemeinden im Kirchengebiet unter, ihr Immobiliarvermögen
wurde meist enteignet. Eine geistliche Leitung für einen Amtsbereich
protestantischer Kirchengemeinden besteht heute in Danzig nicht mehr, aber in
Zoppot, wo die lutherische Diözese Pommern-Großpolen einen Bischofssitz
unterhält.
ZUSTAND: Gutes bis sehr gutes, festes und recht
sauberes Exemplar. Der ebenso dekorative wie stabile Einband hat
Gebrauchsspuren, ist aber insgesamt sehr ansprechend erhalten. Die Schließen
funktionieren bestens, allerdings fehlen vier der kleinen Verzierungen
(Blättchen) am Rand des Rahmes (ohne Auswirkung auf die Stabilität). Am unteren
Rand des Vordeckels ist die Silberumrandung gebrochen, was aber ebenfalls die
Stabilität nicht beeinträchtigt. Das Innenleben ist frei von Stempeln und
Einträgen und nur auf den ersten Blättern schwach stockfleckig. Herrliches
Sammlerstück.