Olivenkopfgebiss EDELSTAHL



LPO = Leistungs-Prüfungs-Ordnung = offizielles Regelwerk für den deutschen Turniersport
Aktuell gültige Ausgabe: LPO 2013, inklusive offizieller Kalenderveröffentlichungen mit Änderungen,
Stand März 2015
Das hier vorliegende Gebiss ist nach § 70 B Absatz I und den gültigen Durchführungsbestimmungen für alle
Prüfungsarten und -klassen bei Zäumung auf Trense
zugelassen.
Bitte beachten: Dieses Gebiss ist für Ponys
nach § 70 B Absatz IV und den gültigen Durchführungsbestimmungen zugelassen bei
                beliebiger Zäumung mit Gebiss und/oder gebissloser Zäumung
                in
• Spring-Leistungsprüfungen der Klasse M und S
• Teilprüfungen Gelände und Springen bei Vielseitigkeits-Leistungsprüfungen VM und höher
                          • sowie Jagdpferde-Leistungsprüfungen der Klasse M und S

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