Motul E10 Shine & Go - Kunststoffreiniger Pflegemittel 400ml Spraydose - 103175
- Artikelnummer: MOT_103175
- EAN: 3374650240268
- Hersteller: MOTUL
- Hersteller: Motul
- Herstellernummer: 103175
Beschreibung
KunststoffreinigerE10 Shine & Go
400ml
- sprühfähiges Hochglanztiefenpflegemittel für alle Kunststoffteile
- Pflegt und schützt Gummiteile
- wasserabweisen
- Polishes and revives the colors in plastic, carbon elements, paintwork and varnish
- Dries evenly and leaves a protective dry sheen
- Protects paintwork and varnish from dust, insects, and mud
Hochglanztiefenpflege auf Silikonbasis für alle Kunststoffteile. Bildet, ohne Flecken zu hinterlassen, einen trockenen, glänzenden Langzeit-Schutzfilm. Gummiteile werden gepflegt und geschützt und behalten dadurch Elastizität und Geschmeidigkeit. Frischt Farben wieder auf. Schützt vor Neuverschmutzung wie Schmutz, Staub und Insekten. Wasserabweisend.
Thanks to its exclusive silicone-based formula, Shine & Go Spray shines and revives the colours of motorcycle plastic surfaces: fairings, paint, fenders, and mirrors. Leaves a long-lasting non-sticky protective film.
Technische Daten / Technical Specs: | |
Motul - Nummer / Motul number: | 103175 |
Füllmenge / Quantity: | 400ml |
Information zur Altölentsorgung Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle. Nach der Altölverordnung sind wir bei dem gewerbsmäßigen Verkauf von Verbrennungsmotorenöl, Getriebeöl und Ölfiltern an den Endverbraucher verpflichtet, Verbrennungsmotorenöl, Getriebeöle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle in der abgegebenen Menge zurückzunehmen. Die Rückgabe des vorgenannten Sonderabfall ist an unserem Verkaufsort daher in der Menge kostenlos möglich, in der ausweislich der Rechnung „Neuöl“/ Ölfilter von Ihnen erworben wurde. Annahmestelle: Turboloch GmbH Almenweg 27 67256 Weisenheim am Sand Das zurückzugebende Altöl muss in jedem Fall sortenrein im Sinne der Altölverordnung sein. D. h., es darf keine verbotene Vermischung oder Beimischung anderer Altöle (z. B. Getriebe, Hydraulik-, Turbinen-, Kompressoren- oder anderer Öle) stattfinden. Ebenso wenig dürfen Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten beigemengt werden. Bitte beachten Sie hierzu:
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