Hinweise:
Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen wenn Sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten/ verkauften Artikel keine Gewährleistung übernehme.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie zu verzichten.
Markennamen sind geschützt und dienen hier lediglich zur Beschreibung und Information.