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KINETIC SPORTS Premium Trampolin 'Bungee Safety Elite' | TÜV GS geprüft

TÜV GS-geprüft | Designed in Germany | Federloses Trampolin | Ultrastarke Fiberglas Netzstangen | AirMAXX Technologie



auf Lager Sofort lieferbar


  • MARKTNEUHEIT MIT SPRING-FREE TECHNOLOGIE: Mit unserem neuen exklusiven Kinetic Sports „Bungee Saftey Elite“ erhalten Sie ein professionelles Trampolin-Komplettset für den Einsatz im Garten- und Outdoorbereich.
  • MAXIMALE SICHERHEIT: Die revolutionäre Bauweise mit dem innovativen elastischen Bungee-System sorgt für verletzungsfreien Sprungspaß.
  • BESTE QUALITÄT & AIRMAXX-TECHNOLOGIE: Für den Bau dieses Trampolins wurden nur hochwertige und witterungsbeständige Materialien verwendet. Das Sicherheitsnetz besteht aus extra reißfestem 130g/m² PET-Material.
  • EXKLUSIVES DESIGN: Das innovative Fiberglas „Pumpkin-Design“ in der attraktiven Farbkombination von dunklem Grün mit leuchtenden Neon-Akzenten macht dieses Trampolin zu einem echten Hingucker in Ihrem Garten!
  • PRODUKTDETAILS & KUNDENSERVICE: Gesamtmaße: 250 x 337 x 337 cm (L x B x H), Durchmesser: Ø 305 cm, Abstand Sprungmatte zu Boden: 52 cm, max. Benutzergewicht: 150 kg. Dieser Artikel wird in mehreren Paketen an Sie geliefert.

Produkteigenschaften

Spiel & Spaß für die ganze Familie!

Sie suchen ein strapazierfähiges und extrem sicheres Premium-Gartentrampolin für anspruchsvolle Kinder, Jugendliche und Erwachsene? Ihre Suche hat jetzt ein Ende! Mit unserer exklusiven Bungee Safety Elite Modellreihe vereinen wir höchste Sicherheits-Standards mit hochwertig verarbeiteten Materialen für einen langfristigen & professionellen Einsatz im Outdoor Bereich. Sichern auch Sie sich noch heute diese innovative Marktneuheit!

Das revolutionäre Pumpkin-Bauweise mit dem X-Eingang wurde in Deutschland entworfen und ist designgeschützt. Die attraktive Farbkombination von dunklem Grünen und leuchtenden Neon-Akzenten macht dieses Trampolin zu einem optischen Highlight in Ihrem Garten.

Aufgrund der extra stabilen Konstruktion ist das Trampolin sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei einem bei einem max. Benutzergewicht von 150 kg geeignet. Anstelle von harten und starren Metallstangen verfügt dieses Trampolin außerdem über flexible, aber dennoch extrem stabile, High-Tech Fiber-Netzhaltestangen. Verbogene Stahlstangen durch starken Wind oder Stürze ins Sicherheitsnetz gehören somit der Vergangenheit an!

Fördern Sie die körperliche Ausdauer und Fitness Ihrer Kinder oder werden Sie selbst aktiv – Trampolinspringen macht Spaß und ist nachweislich dreimal so effektiv wie Joggen!

Produktdetails

  • Einzigartiges und patentiertes Pumpkin-Design mit X-Eingang
  • AirMAXX Sprungtuch mit 50% weniger Luftwiderstand
  • TÜV / GS geprüft und zertifiziert
  • Sicherheitsnetz aus extra reißfestem 130g/m² PET-Material
  • Randpolster aus 13mm dickem EPE-Schaumstoffpolster mit 620g/m² PVC — diese Stärke wird normalerweise nur in gewerblichen Trampolinparks verwendet!
  • Extra Stabilität durch gleichermaßen flexible und stabile High-Tech Fiberglasstangen

Technische Daten

  • Gesamtmaße: 250 x 337 x 337 cm (H x B x T)
  • Abmessung: Ø 305 cm
  • Max. Benutzergewicht: 150 kg
  • Abstand der Sprungmatte zum Boden: 52cm
  • Höhe Sicherheitsnetz: 180cm

Lieferumfang

  • TBSE1000 Trampolin zur Selbstmontage
  • Bedienungsanleitung (Deutsch und Englisch)
  • Sicherheitsnetz
  • Sicherheitsabdeckung
  • Einstiegsleiter
  • Montagewerkzeug
Aufbauzeit: ca. 2 – 2,5 Stunden mit 2 Erwachsenen (Anleitung bitte genau befolgen!)

Hinweis: Die Lieferung erfolgt in mehreren Paketen. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass die einzelnen Pakete an verschiedenen Tagen ausgeliefert werden. Darauf haben wir leider keinen Einfluss und bitten dies zu entschuldigen.

Sicherheitshinweise:

Achtung: Benutzung nur unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.
Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.
Nur für den Hausgebrauch.
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Elektro- und Elektronikgeräte

Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Hier haben wir nachfolgend die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

1. Die Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

3. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

4. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht in diesen Fällen werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

5. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können häufig sensible personenbezogene Daten enthalten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie zum Beispiel Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Belehrung nach §18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gem. Batteriegesetz (BattG)

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien und Akkus, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die von uns erworbenen Batterien / Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben.

Die Rücksendung der Batterien / Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Rücksendungen von Batterien / Akkus sind zu richten an:
PrimoPet GmbH
Georgenhäuser Str. 1
64409 Messel

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne (siehe Darstellung unten) deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befinden sich in der Nähe des Symbols der Mülltonne die jeweilige chemische Bezeichnung der Entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg). Laut § 17 BattG ist der Hersteller verpflichtet, Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mit dem chemischen Zeichen der Metalle (Pb, Cd, Hg) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.

Wichtiger Hinweis hinsichtlich Lithiumbatterien und Akkus
Beachten Sie, dass an den Sammelstellen nur Lithiumbatterien / Akkus abgegeben werden dürfen, die vollständig entladen und gegen Kurzschlüsse gesichert sind. Bitte entladen Sie die Akkus daher immer vollständig, ehe Sie diese bei einer Sammelstelle abgeben. Bitte kleben Sie die Pole mit Klebestreifen ab (Isolation), um die Lithiumbatterie bzw. den Akku gegen Kurzschlüsse zu sichern.
Unter einer Lithiumbatterie ist eine einmal entladbare Lithium-Primärbatterie zu verstehen.
Akkus umfassen alle Arten von wieder aufladbaren Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel- Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
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