In dieser Auktion können Sie folgendes Produkt erwerben: 

 1 x Neue exklusive 40V Akku-Heckenschere Solo ohne Ladegerät und ohne Akku Heckentrimmer von Greenworks Sondermodell mit drehbarem abwinkelbarem Drehgriff sehr praktisch bei Hecken schnitten im wagerechten passend zu Multi Akkusystem Greenworks bgl. Powerworks Solo ohne Akku und ohne Universal Ladegerät Solo passend zu allen Greenworks U.ä. 40v Akku 40 volt Akkus


 Greenworks Akku-Heckenschere 40 V ohne Akku und Ladegerät, 61 cm Schwertlänge Ein Akku für alle - Mit der 40V G-Max Serie von Greenworks bewältigen Sie Ihre gesamten Gartenarbeiten kabellos und geräuscharm mit nur einem Akkusystem. Die Greenworks Akku-Heckenschere 40 V mit lasergeschnittenem Doppel-Stahlmesser bringt Ihre Hecken perfekt in Form.

 Sie verfügt über eine Schnittlänge von 57 cm und eine Schnittstärke von bis zu 18- 20 mm.

 

Der ergonomisch geformte Griff der Heckenschere ist um 90 Grad nach links und rechts drehbar und ermöglicht somit komfortables und flexibles Arbeiten. ohne Akku und Ladegerät Lasergeschnittene Doppel-Stahlmesserdrehbarer hinterer Griff für komfortables Trimmen in mehreren Winkeln Polsterung, ummantelte Griffe und Zusatzgriff für Bedienkomfortdurchsichtiger Handschutz für präzises SchneidenSperrschalter am hinteren Griff hilft unbeabsichtigtes Starten zu verhindernSchallleistungspegel: < 96 dB (A)Gewicht ohne Akku: 3,0 kg Diese Greenworks 40 V Akku-Heckenschere G40HT61 K2 eignet sich perfekt zum effizienten und mühelosen Durchschneiden von Ästen und Zweigen. ,


Lasergeschnittene Dual-Action-Stahlklingen mit einer Schnittstärke von bis zu 18-20 mm und einen um 180 Grad drehbaren, hinteren Griff für beste Ergonomie und ermüdungsfreies Arbeiten. Alle batteriebetriebenen Geräte der Greenworks-Serie, wie Rasenmäher, Laubbläser, Rasentrimmer, Kettensägen usw. können denselben Akku verwenden. Sie benötigen also nur einen einzigen Akku, um alle Ihre Greenworks-Geräte mit dem selben Spannungsbereich zu versorgen! - Farbe: schwarz und Grün - Material: Kunststoff und Metall - - Schnittgeschwindigkeit: 1400 U/min - Spannung: 40 V⎓ - Geräuschpegel:



Gemäß §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich nicht aus (Regelung für Kleinunternehmer).


Rechtlicher Hinweis: Alle Markennamen, Warenzeichen und Produktbezeichnungen die in meiner Auktionen genannt und gezeigt werden, sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Markennamen / Markenzeichen sind alles eingetragene Marken der jeweiligen Unternehmen, und dienen ausschließlich zur Beschreibung des Artikels

Bei der Abbildung handelt es sich um ein Musterfoto


Wir sind Kunde beim Grünen Punkt , und sind damit unseren Pflichten zur Systembeteiligung nach dem Verpackungsgesetz nachgekommen !!



Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien:

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):


1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der bei „Rechtliche Informationen des 


Verkäufers“ angegebenen Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

Bei Batterien,

die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber,

mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder

mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,


befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


 


3. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:


Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.


Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Batterieentsorgung

4 .Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das sind solche Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind, zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömungen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen) dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen.


Altbatterien und Altakkumulatoren, die vom Altgerät nicht umschlossen sind, sind dabei vor der Abgabe an eine wie nachfolgend beschriebene Erfassungsstelle zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Abs. 5 Satz 2, Satz 3 Elektrogesetz im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwertung von anderen Altgeräten separiert, um diese für die Verwertung vorzubereiten.


Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum Elektrogesetz können Altgeräte identifiziert werden, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.


5. Hinweis zum Schutz Ihrer Daten

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen sollten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener und sensibler Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.

Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.



Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.


Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.


Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.


2.Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.


3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


4.Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


Vertreiber-Information gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG