Hinweis zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten,
die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des
Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind
als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus
verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen
Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur
kostenfreien Entsorgung zurückgeben.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die
Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden,
da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchkreuzten Mülltonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes
gekennzeichnet.
Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.
Den vollständigen Gesetztestext des BattG finden Sie auf der Website des
Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH
www.gesetze-im-internet.de.