FLOW Snowboard Bindung Snowboardbindung FUSE HYBRID Bindung 2024 black Snowboard Bindung Winter Binding

Beschreibung

Die Fuse ist eine Mid-Flex-Bindung, die für den Park oder kreatives Fahren in jedem Terrain geeignet ist. Die eingespritzte Nylon-Basis in Verbindung mit einem einteiligen, asymmetrischen Hiback gibt dir mehr seitliche Bewegung als Carbon oder Aluminium Varianten. Das macht es einfacher, sich in die Presses zu lehnen, deine Kicker-Tricks zu optimieren oder einfach einen lockeren, weniger roboterhaften Style in deine Turns auf dem Hardpack zu bringen. Dank des Power-Dreiecks, das durch das hochfeste Stahlkabel zwischen Baseplate und Hiback gebildet wird, gibt es immer noch eine Menge Zehen-zu-Fuß-Reaktion, wenn du das Gaspedal durchdrücken willst. Die Hybrid ExoKush-Riemen des Fuse sind dick und bequem und sehen aus und fühlen sich an wie ein klassischer Zwei-Riemen. Der Ein- und Ausstieg ist superschnell mit Hilfe der ActiveStrap Tech, die die gesamte Fußschlaufe leicht anhebt, sobald du den Hiback zurücklegst, um mehr Platz für deinen Schuh zu schaffen. In diesem Jahr werden die Dinge noch besser mit einem neu gestalteten Hiback-Pad für optimale Dämpfung und dem fantastischen neuen Slip-N-Grip Fußbett, das den Ein- und Ausstieg noch einfacher macht. Locking Slap Ratchets, geneigte Bankbeds und drei coole Farbvarianten vervollständigen ein großartiges Allround-Paket, das zu den beliebtesten in unserem Sortiment gehört.

Eigenschaften:
- BASEPLATE: Aluminium-Legierung, Rockered NX2-Series
- HIBACK: Glasgefülltes Nylon, Asym UniBack Fuse-Series
- POWERSTRAP: Hybrid
- EXO-POWERSTRAP: Exo-Frame/Hexo Toecap
- BUCKLES: LRS, Locking Slap Ratchets
- FLEX-RATE: Mittelweich

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.