PROTEST Snowboard Skijacke Winterjacke MOUNT 21 Jacke 2023 true black Schneejacke Snowboard Jacke

Beschreibung

Hier ist die Mount 21 von Protest, die perfekte Ski- und Snowboardjacke. Da diese Jacke Teil unserer PVRE-Serie ist, steckt sie voller Eigenschaften, mit denen du das Optimum aus deinem nächsten Abenteuer holen kannst. Die Mount 21 hat eine Wassersäule von 20.000 mm, d.h. dass diese Jacke außen wasserbeständig und winddicht ist, während an der Innenseite Feuchtigkeit vom Körper abgeleitet wird. Diese Jacke ist teilweise aus Softshell hergestellt, hat eine schlanke Passform und kurze Länge. Der Stoff ist außerdem PFC-frei, um die Verwendung dieser Chemikalien und ihre schädliche Wirkung auf die Umwelt zu reduzieren. Wir haben stattdessen ein umweltfreundliches Verfahren verwendet, um unsere Kleidung wasserbeständig zu machen. Die Jacke präsentiert sich mit Farbblockmuster und gesteppten Teilen, sie hat eine feste Kapuze und Belüftungsreißverschlüsse an den Oberarmen, damit du die Temperatur an der Innenseite der Jacke regulieren kannst. Die Reißverschlüsse sind wasserabweisend. Die Reißverschlüsse an der Vorderseite und an der Brusttasche sind versiegelt, damit dort kein Wasser eindringen kann. In der Brillentasche befindet sich ein Brillenputztuch. Die vorgeformten Ärmel sorgen für absolute Bewegungsfreiheit. Die Mount 21 von Protest ist die Jacke, die dich ans Ziel bringt.

Eigenschaften:
- Hauptmaterial: 94% Polyester / 6% Elasthan
- Fit: Slim Fit
- Verschluss: Reißverschluss
- Kragen: Normaler Kragen
- Manschette: Halbelastisch
- Kapuze: Feste Kapuze
- Haubenhelm kompatibel: helmkompatibel
- Ärmellänge: Langer Ärmel
- Länge Reißverschluss: Durchgehender Reißverschluss
- Lift pass pocket: Lift pass pocket
- Taschen: Brusttasche, Innentasche, Tasche an der Seitennaht
- Getapte Nähte: Kritisch verschweißte Nähte
- Schneefang: Schneefang

Materialzusammensetzung

94% Polyester, 6% Elasthan

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.