Gleitfüsse:
Gleitfüße (3 Stück) für den Thermomix (Alternative zum Gleitbrett)
Dank der Gleitfüße lässt sich der schwere Thermomix ganz leicht und ohne Widerstand verschieben.
Das schützt die integrierte, empfindliche Waage des TM sowie die Arbeitsfläche zuverlässig und langfristig.
Die Gleitfüße sind in nur wenigen Sekunden einsatzbereit, indem der Thermomix auf die Gleitfüße gestellt wird. Sie sind zu 100% rückstandsfrei wieder abnehmbar.

Der Teigschlüssel:

Der Teigschlüssel ist ein wirklich toller Helfer, wenn es darum geht, einen Teig aus dem Mixtopf eines Thermomixes zu bekommen.
Der Teigschlüssel wird einfach unten an dem Mixtopf auf die Messerhalterung gesetzt, so können die Messer per Hand gedreht werden und der Teig rutscht heraus (passende Konsistenz des Teiges wird vorausgesetzt).

Spatelhalter "Griff"
Der Spatelhalter ist eine enorme Erleichterung in der Küche, da der Spatel sofort griffbereit ist.
Die Montage ist kinderleicht: Einfach auf dem Griff des Mixtopfes schieben - und fertig.

Spatelhalter "Stand"
Dieses tolle Spatelhalter ist vor allem in engen Küchen sehr hilfreich, um die Arbeitsplatte vor Verschmutzungen durch den Spatel zu schützen.
Einfach den benutzten Spatel auf den Halter legen.

Folgende Sets sind erhältlich:

    Set 1: 3 Gleitfüße + 1 Spatelhalter "Griff"
    Set 2: 3 Gleitfüße + 1 Spatelhalter "Stand"
    Set 3: 3 Gleitfüße + 1 Spatelhalter " Griff" + 1 Spatelhalter "Stand"
    Set 4: 3 Gleitfüße + 1 Teigschlüssel
    Set 5: 3 Gleitfüße + 1 Teigschlüssel + 1 Spatelhalter "Griff"
    Set 6: 3 Gleitfüße + 1 Teigschlüsssel + 1 Spatelhalter "Stand"
    Set 7: 3 Gleitfüße + 1 Teigschlüssel + 1 Spatelhalter "Griff" + 1 Spatelhalter "Stand"

Alle Zubehörteile sind aus PETG im 3D-Druckverfahren hergestellt, und somit bis 90 Grad hitzebeständig. Es wird dennoch von einer Spülmaschinenreinigung abgeraten.

Es erfolgt ausschließlich die Lieferung der beschriebenen Zubehörteile.

Diese Teile sind keine original Vorwerk-Ersatzteile.   

„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“