HYPERLITE Wakeboard Set Wakeboardbindung STATE 2.0 145 2024 inkl. FREQUENCY Boots Wake Board Set Bindung

Beschreibung

Das Ziel des State 2.0 war es, eine Form zu schaffen, die die Fähigkeiten der Fahrer auf die nächste Stufe hebt. Wir haben von anderen asymmetrischen Designs gelernt und festgestellt, dass die Schaffung einer kürzeren, aber effektiveren Kante an der Zehenseite eines Fahrers das Erlernen schwer zu erlernender Wake-Sprünge erheblich erleichtert. Dies liegt daran, dass beim Ausüben von zehenseitigem Druck weniger Schiene eingeleitet werden muss. Sobald der sanftere Übergang von der Spitze zur Seite erfolgt, wird er von den eingeformten Finnen mit dünnerem Profil des State 2.0 gehalten, was zu weniger Widerstand und einer besseren Freigabe an der Oberseite des Kielwassers führt. Außerdem wurden subtil eingeformte Fußbetterhöhungen an der Zehenseite hinzugefügt, um dem Fahrer zu helfen, mehr Hebelwirkung zu erzielen, wenn Druck ausgeübt wird. Die längere, traditionellere Fersenkante ergänzt dieses asymmetrische Design, indem sie es der natürlichen Körperhaltung eines Fahrers ermöglicht, Stabilität und Geschwindigkeit im Kielwasser zu erzeugen, ohne dass der Pop durch die reduzierte Oberfläche verloren geht. Das State 2.0 wurde getestet und hat sich als die beste Wahl für einen Fahrer erwiesen, der die Grundlagen des Wakeboardens erlernen möchte.

Eigenschaften:
- Biolite 3 core
- Abrupt Continuous Rocker
- Asymmetrical Design
- Molded In Fins
- Molded-In Toe Side Footbed Risers
- Monocoque Construction
- Layered Glass
- Shaper: Aaron Stumpf
- M6 Inserts
- Fins: 2 – 1.3” inch Disorder


Bindung:

Holen Sie sich eine Wakeboard-Bindung, die gut für die ganze Familie ist. Die Hyperlite Frequency ist eine Bindungsoption "One Size Fits All" auf unserem Low Pro Plate-System.

Eigenschaften:
- 6" Universal Mounting System
- Easy-on Fit
- Adjustable Floating Toe
- Quick Cinch Front Lace Zones
- EVA Footbed
- Low Pro Plate System

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.