Die neue EU-Ordnung erfordert folgenden Hinweis:
Meine Angebote sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
Mit der Abgabe eines Gebots gelten alle Mängel als akzeptiert.
Vereinbart wird der Ausschluss jeglicher Garantie und
die Sachmängelhaftung.
Als Privatperson verschweige ich als Verkäufer keine
Mängel arglistig.
Die Artikelbeschreibung gibt nur einen subjektiven
Eindruck wieder und sichert keinerlei Eigenschaften rechtsverbindlich zu.
Rücktritt, Umtausch sowie nachträgliche
Preisverhandlung werden ausgeschlossen.
In besonderen Fällen wird eine einvernehmliche
Lösung, nach einer Kontaktaufnahme vor der Gebotsabgabe, sicherlich möglich
sein!
Meine Haftung endet bei Gefahrübergang an den
Versand-Dienstleister oder mit Übergabe an den Spediteur. Bitte stellen
Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebots.
Unterlassungsangebot:
Sollte jemand seine Rechte durch eine Veröffentlichung oder
Nichtveröffentlichung auf dieser oder anderer meiner Auktionen verletzt sehen,
bitte ich um sofortige Kontaktaufnahme. Ich werde die entsprechenden
Inhalte umgehend entfernen.
Somit ist ein anwaltlicher Rat als auch eine
kostenpflichtige Abmahnung nicht erforderlich!
Evtl. genannte bzw. ausgewiesene Marken oder Warenzeichen gehören ihren
jeweiligen Eigentümern. Diese werden nur genannt, weil sie auch auf dem
Artikel vorkommen oder in Zusammenhang mit ihm stehen.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollten irgendwelche Inhalte meines Angebots oder fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.