Viel Spaß beim Bieten!
Das EU-Gewährleistungsrecht, das seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen: Dieses Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Diese Versteigerung ist im Sinne von § 156 BGB, welches bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.