FANATIC DIAMOND AIR TOURING 11,6 SUP 2024 inkl. DIAMOND CARBON 35 3-Piece Paddel

Beschreibung

Diamond Air Touring SUP
Der Diamond Air Touring ist unser stylisches Ladies-SUP für längere Strecken und Touren mit einem riesigen Einsatzbereich und einfachem Handling. Ein müheloser Gleiter, der nicht nur optisch auf die Ansprüche von Frauen abgestimmt ist. Der Diamond Air Touring basiert auf dem Shape des erfolgreichen Ray Air 11'6" und kommt mit denselben Attributen in punkto Gleiteigenschaften, Kippstabilität und einem unschlagbaren Verhältnis von Luftdruck und Steifheit. Breit und mit jeder Menge Volumen ausgestattet, bietet er eine Standsicherheit, die selbst Newcomerinnen sofort überzeugt. Und das alles ver-packt in einem neuen stilsicheren Design.  

Eigenschaften:
- Touring-Form: Touring-Form mit mühelosem Gleiten und Effizienz sowie viel Stabilität für jedes Gelände und jede Einsatzstufe
- Decknetz: Integriertes Decknetz zum Anbringen von Gepäck
- Qualitätsdruck: Volldeck- / Basisqualitätsdruck und Schienendesign für überlegene Optik
- Ösen / Griff: Hochwertige Abschleppösen und bequemer Griff
- Fußpolster: Diamant-Rillenfußpolster für ultimativen Halt und Komfort


Board: Diamond Air Touring 11'6" x 31"
Volumen: 299 l
Gewicht: 31" / 78.7 cm
Länge: 11'6'' / 350.5 cm
Dicke: 6" / 15 cm
Gewicht: 8.85 kg
Fittings: 1x US Box / 1x Fly 19.5 cm
Empfohlenes Fahrergewicht: bis 90 kg
Mastfoot Insert: No


Paddel:
Das passende Paddel zu unseren Diamond Ladies Modellen! Mit unserer Union Joint Technologie gefertigt und in der Größe verstellbar, bietet es super Performance in edlem Style für alle Wassernixen. Ausgestattet ist das Diamond Carbon 35 mit dem kleinen 6,75” mit ABS Kantenschutz und einem veredelten 35% Carbon Schaft in passender Farbe zu unseren Diamond Boards.

Blade Width: 6.75" / 17.1 cm
Blade Area: 86 sq.in. / 555 cm²
Blade Material: Composite
Shaft Material: Carbon / Composite
Length: 170-220 cm

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.