Viel Spaß beim Bieten!
Das EU-Gewährleistungsrecht, das
seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen: Dieses Angebot
ist privater, nicht gewerblicher Natur. Diese Versteigerung ist im Sinne von §
156 BGB, was bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Artikel 4 Absatz 5
BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung
ist ausgeschlossen.