Angeboten wird hier ein gebrauchter, voll funktionstüchtiger Gaming PC für Einsteiger, der auch noch aktuelle Spiele in Full HD und mittlerer bis hoher Qualität gut spielen lässt. Er läuft sehr schnell, leise und stabil und wurde fachgerecht gereinigt. CPU und GPU sind mit frischer Leitpaste versehen, die Kühlung läuft effektiv.
Es ist nur ein frisch installiertes und aktiviertes Windows 11 pro drauf, sonst ist keinerlei Software installiert.

Der PC reicht locker für Spiele wie Fortnite oder Valorant in Full HD und hohen Details, anspruchsvolle AAA Spiele sind nur in niedriger bis mittlerer Qualität möglich. 4K ist eher selten möglich.
Die Grafikkarte ist die MSI Gaming Z, welche im Vergleich zur Gaming X (zur Armor sowieso) nochmal deutlich höher getaktet ist, auch der GPU Speicher.
Für das Gamer-Auge sind 6 RGB Lüfter eingebaut (2 vorne, 2 oben, einer hinten und einer als CPU Kühler), sowie 2 passende LED Stripes auf dem PSU Kanal. Damit lässt sich über eine Fernbedienung eine ordentliche Lichtshow machen, wobei die Lüfter über die PWM Mainboardsteuerung dabei sehr leise laufen.

Leider hat die Frontblende des Gehäuses jeweils unten links und rechts einen Riss im Plastik und eine Befestigungsschraube des gläsernen Seitenteils musste ersetzt werden (beides siehe Fotos). Aber dies hat keinen Einfluss auf die Stabilität und Funktionalität des PCs und ist kaum zu sehen.

Ausstattung wie folgt:
Mainboard MSI B250M PRO-VDH (Sockel 1151, USB C, SATA3, NVME)
CPU core i5 6500 (4 Kerne bis 3,6 GHz)
Grafikkarte GTX 1070 Gaming Z von MSI (8 GByte VRAM, HDMI, DVI, DP)
RAM 32 GB DDR4 Crucial (2x16 GB identische Module 2133MHz, 2 Slots frei)
SSD 256 GByte Micron NVME
SSD 512 GByte Verbatim
Netzteil Seasonic mit 650 Watt (Gold Zertifiziert)
Win11pro aktiviert
DVD Brenner, Blueray Leser
Stromkabel
RGB Fernbedienung

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.