Zwei Hinweise für die Anwendung |
Bautenschutzmatten - Individuelle Zuschnitte Bei Bautenschutzmatten (aus Gummigranulat) sind Zuschnitte (mit einer Ausnahme) allgemein nicht üblich. Für Antirutschmatten (ebenfalls aus Gummigranulat) werden Zuschnitte jedoch ausdrücklich angeboten. Sie können mit uns dazu Verbindung aufnehmen über Mail: gp-hoeppner@web.de |
Bautenschutzmatten und Antirutschmatten - Unterschiede Antirutschmatten müssen laut VDI 2700 mindestens eine Dichte von 800 kg/m³, eine Reißfestigkeit von 0,6 N/mm², eine Reißdehnung von 60% und einen Gleitreibungsbeiwert von µ=0,6 aufweisen. Bei Bautenschutzmatten liegen die Werte meist deutlich darunter. Antirutschmatten vertragen außerdem eine wesentlich höhere Flächenlast ( 220 bis 750 to/m² ) als Bautenschutzmatten. Antirutschmatten finden Sie hier
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auch als Schalldämmatte, Antirutschmatte, Anttivibrationsmatte
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Bautenschutzmatten bestehen PE-gebundenem Gummgranulat. Sie sind wasserdurchlässig und werden als mechanischer Schutz für darunter liegende Aufbauten verwendet. Beim Terrassenbau wird der Untergrund meistens mit einer Abdichtfolie gegen eindringende Nässe geschützt. Für das mörtellose Verlegen der Terrassenplatten werden Plattenlager bzw. Stelzlager verwendet. Die Plattenlager / Stelzlager wirken als Punktlast auf die Abdichtfolie (oder Bitumenbahnen). Bei diesem Aufbau wird die Bautenschutzmatte als Schutz für das Abdichtmaterial und als Lastverteilung eingesetzt. Sie sind bei diesem Einsatzzweck 4 oder 6mm stark. Bautenschutzmatten mit 20mm Dicke werden als mechanischer Schutz bei schweren Lasten, zur Schalldämmung und als Antirutschmatten eingesetzt. |
Für weitere individuelle Abmessungen bitte anfragen unter : |