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MARKENPRODUKTE

Die hochwertigen Badventilatoren ohne / mit  Rückstauklappen

Material:
Das Gehäuse und das Laufrad aus hochwertigem ABS-Kunststoff
Frontplatte aus Kunststoff bzw. Glas


Farbe:
im DropDown-Menü wählbar


Artikelmerkmale:

  • kugelgelagerter Elektromotor,
  • stilvollem Design,
  • einfache Montage,
  • leichte Reinigung.

Technische Daten
Silent:


Rohrdurchmesser [mm] 100 125
Luftzufuhr [m³/h]
75 145
Leistung [W]
5,0
6,0
Geräuschpegel [(A) dB (3m)]
26
32
Schutzklasse
IPX4
IPX4

Abmessungen (Gehäuse)


Q A B C D X Y W Z
[mm]
[mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm]
100
125
125
109
109 128
128 88 77
125
156
156
137
137
156
156
88
77

Abmessungen (Frontplatte)



Q
X
Y
V
W
Z
[mm]
[mm] [mm] [mm] [mm] [mm]
100
160
160
30
14
7
125
188
208
43
14
7


Sie können hier auch eine passende Rückstauklappe bestellen


Einsatzgebiet:
Die Entlüftung in Wohnräumen, Bäder, Küchen und andere Anwendungsgebieten.


Funktion:
Wählen Sie selbst die Funktion, die Sie brauchen:

S – Standard *

W - mit Zugschalter *

T - mit Nachlauffunktion **
Nachlaufzeit regulierbar von ca. 3 min bis ca. 30 min.

H - mit Feuchtesensor und Nachlauffunktion **
Einschaltfeuchte regulierbar von ca. 40% bis 90% relative Feuchte
Nachlaufzeit regulierbar von ca. 3 min bis ca. 30 min.

* Lüfter ohne Zusatzoptionen

Für diesen Anschluss werden zwei Kabel benötigt.
Phase LT - meist schwarz oder braun
Nullleiter N - blau

Die Phase wird über einen Schalter aktiviert und deaktiviert. Durch diese Phase wird der Abluftventilator gestartet und gestoppt.

** Lüfter mit Zusatzoptionen

Für diesen Anschluss werden drei Kabel benötigt.
Phase LT - meist schwarz oder braun
Phase L - meist schwarz oder braun
Nullleiter N - blau

Die Phase LT ist eine geschaltene Phase und wird über einen Schalter aktiviert oder deaktiviert.
Die Phase L ist eine ungeschaltene Phase und versorgt den Ventilator permanent mit Strom. Lieferumfang: Legen Sie bitte alle gewünschten Artikel nacheinander in den Warenkorb und erst dann gehen Sie auf bezahlen!

Zahlung



Sie können bei uns per PayPal, Vorkasse oder per Nachnahme bezahlen. In der Kaufabwicklung sind unsere Daten hinterlegt.
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Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten:



Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten


Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.


1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG


Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Sied-lungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.


Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.


Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.


Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:



2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiberunktion:


Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt) sind gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:


a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt 


Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.


Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.


Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:


     * Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.


     * Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).


Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html


b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten


Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.


Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.


Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe


     * von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
     

     * von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,


durch geeignete Rückgabe­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.


Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.


Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten eingerichtet haben.


3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten


Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten


Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.


Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.


4. Hinweis zum Datenschutz


Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer


Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE: 67133347

Lieferung



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