ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN

Gehäuse: Aluminium gerade 4-reihig

Inklusive stabile Aluminiumhalterung

112 x 3 Watt LEDs

Lebensdauer: +50.000 Stunden

IP- Schutzklasse: IP67

Bruttogewicht: 3,5kg

Material: ABS + LED-Lampenperlen

Aussehen Farbe: schwarz

Lichtfarbe: weißes Licht

COMBO-Spot+Flutlicht

 

TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN

Farbtemperatur: 6000K

Lichtleistung: 33.600 Lumen

Abstrahlwinkel: 30 ° Spot /60 ° Flutlicht

 

ELEKTRISCHE EIGENSCHAFTEN 

Gesamtleistung: 336 Watt

Spannung:10-30V

 

ABMESSUNGEN IN MM

Breite: 550 mm

Höhe: 78 mm 

Tiefe: 55 mm

 

LIEFERUMFANG:

1x LED-Lichtleiste

2x Halterung

4x Schraube

2x Muttern

 

Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:

Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

 

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“ geregelt:

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Beachten Sie daher Folgendes:

Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!

Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:

Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein

Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)

Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte

Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!