ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN
Gehäuse: Aluminium gerade 4-reihig
Inklusive stabile Aluminiumhalterung
112 x 3 Watt LEDs
Lebensdauer: +50.000 Stunden
IP- Schutzklasse: IP67
Bruttogewicht: 3,5kg
Material: ABS + LED-Lampenperlen
Aussehen Farbe: schwarz
Lichtfarbe: weißes Licht
COMBO-Spot+Flutlicht
TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
Farbtemperatur: 6000K
Lichtleistung: 33.600 Lumen
Abstrahlwinkel: 30 ° Spot /60 ° Flutlicht
ELEKTRISCHE EIGENSCHAFTEN
Gesamtleistung: 336 Watt
Spannung:10-30V
ABMESSUNGEN IN MM
Breite: 550 mm
Höhe: 78 mm
Tiefe: 55 mm
LIEFERUMFANG:
1x LED-Lichtleiste
2x Halterung
4x Schraube
2x Muttern
Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“ geregelt:
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Beachten Sie daher Folgendes:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!