Nach dem neuen Gewährleistungsrecht von 2002 muss ich folgende Angaben dazu machen:
Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie und Gewährleistung aus.
Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur.
Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht,
und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann.
Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft, dies bedeutet:
mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihm nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei
Gebrauchtwaren zu verzichten. Weitere Gewährleistung, Rückgaberecht oder Umtausch
wird somit ausgeschlossen. Für Transportschäden oder Verlust der Ware beim versichertem
Versand haftet nicht der Vekäufer - (außer bei nachweißlich unprofessioneller Verpackung).
(BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf).
D.h.: wenn Paket, Päckchen oder Maxibriefe verloren gehen, hafte ich nicht dafür.