Der deutsche Aufsichtsrat nimmt seine UEberwachungsaufgabe entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beratend und begleitend wahr. Gegenuber der reinen Kontrollaufgabe, die sich aus dem deutschen Aktienrecht ergibt, bedeutet dies eine Ausweitung des Aufgabenspektrums und der Verantwortung. Folgerichtig hat sich auch die Vergutung, die sich an den Aufgaben und der Verantwortung des Aufsichtsrats orientieren soll, angepasst. Trotz der geanderten Anforderungen scheint eine variable Vergutung des Aufsichtsrats ohne geeignete Bemessungsgrundlage jedoch nicht zweckadaquat.