• Wir benötigen für eine erste Übersicht von Ihnen folgendes:

  • Foto von ihrem Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)!

  • Alternativ sind diese Daten auch möglich:
  • 1. Hersteller und Modellzeichnung Ihres Fahrzeuges.
  • 2. Motorisierung und Leistung in PS.
  • 3. Baujahr.

  • Chip Tuning / Software / Steuergerät Optimierung;

  • bis ca. +30% Mehr Leistung PS/NM!

  • ECO / ÖKO Tuning: Sie wollen mehr Leistung in Verbindung mit einer Verbrauchsoptimierung für Ihr Fahrzeug, Kraftstoffersparnis bis zu ca. 20% möglich, weniger Verbrauch (bei gleicher Fahrweise) möglich!

  • Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten Ihnen eine professionelle Kennfeldoptimierung Ihrer Motorsteuerungssoftware, auch bekannt als "Chiptuning".
  • Dabei wird die original Software auf Ihrem Steuergerät angepasst. Bei diesem Verfahren arbeiten wir mit den originalen Messwerten des Herstellers.
  • Jeder Motor ist anders daher ist jede Optimierung ist individuell für Ihr Fahrzeug.
  • Ein zurücksetzen auf den Auslieferungszustand ist auch möglich.

  • Handelsübliche Zusatzboxen können dies nicht bieten. Diese Verfälschen die Ein- und Ausgangssignale des Motorsteuergerätes um eine Leistungssteigerung zu generieren. Diese Verfälschung hat zwar eine Spürbare Leistungssteigerung zur Folge, allerdings zu Lasten der Haltbarkeit des Motors. Kennfeldoptimierungen sind hier wesentlich effektiver und langlebiger.

  • Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns einfach an.

  • Achtung Wichtige Hinweise bitte lesen: Diese Änderungen sind
    nur im Rennsport oder Privatgelände verwendbar, und führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVO zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis im Straßenverkehr.
  • Informieren Sie sich über eine Eintragung bei einer Prüfstelle oder beim Hersteller.

  • Achtung Wichtige Hinweise bitte lesen:

  • AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen:

  • § 1. Allgemeines,

  • § 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, eines nochmaligen Widerspruchs nach Eingang bei uns bedarf es nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bezieht sich ein Vertrag auf die Lieferung von Software, werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers zusätzlich mit vereinbart. Auf Anfrage des Käufers teilt
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • diese zusätzlichen Einschränkungen und Bedingungen mit. Erfolgt diese Anfrage vor oder bei Bestellung oder Auftragserteilung, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb von einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der zusätzlichen Einschränkungen bzw. Gewährleistungsbestimmungen vom Vertrage zurückzutreten.

  • § 2. Angebot & Vertragsschluss,

  • § 2.1 Unsere Angebote sind verbindlich
  • § 2.2 An Kaufanträge und sonstige Bestellungen ist der Käufer zwei Wochen gebunden. Sie erlöschen nur, wenn der Käufer sie schriftlich per Sendungsnummernachweis widerruft. Führt
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • innerhalb der Frist oder bis zum Eingang eines Widerrufs die Bestellung aus, bedarf es keiner gesonderten Annahmeerklärung.
  • § 2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Werden nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich vereinbart, so liefert
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- und unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen, Umgebungsparametern, Zustand des Fahrzeuges und weiterer Faktoren), so ist
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • berechtigt, dass geänderte Produkt zu liefern.
  •  
  • § 3. Lieferung & Leistungszeit,

  • § 3.1 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Hat er keinen Liefertermin vereinbart, so bedarf es vor der Nachfristsetzung zunächst einer angemessenen Lieferfrist.
  • § 3.2
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert berechnet werden können. Fälle der höheren Gewalt entheben
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  • von der Lieferpflicht. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  • § 3.3 Dem Käufer stehen im Falle der Nichtbelieferung Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, nicht zu.

  • § 4. Versand & Gefahrübergang,
  •  
  • Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit in unseren Konditionen vorgesehen, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers vorgenommen. Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festzustellen und uns binnen einem Tag schriftlich mitzuteilen. Alle Rücksendungen des Käufers erfolgen zunächst auf dessen Kosten.
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  • den Grund der Rücksendung zu vertreten (Garantiefall, Gewährleistungsfall etc.) werden die Versandkosten dem Käufer erstattet.
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  • ist nicht verpflichtet, unfreie Sendungen entgegen zu nehmen.

  • § 5. Warenrücknahmen & Rücklieferungen,

  • § 5.1 Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung und insofern diese beschädigt ist in äquivalenter Ersatzverpackung an uns zurückgeschickt werden.
  • Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
  • 5.2 Bei Lieferung von modifizierten Daten für Motorsteuergeräte (Software, Tuningfiles oder Tuning-Dateien) die dem Zweck der Leistungssteigerung von Motoren dienen, erfolgt die Lieferung des Produktes immer unter dem Gesichtspunkt einer eigens für den Kunden entwickelten Sonderanfertigung deren Umtausch bzw. Rückgaberecht hiermit grundsätzlich ausgeschlossen wird, BGB § 312g Abs. 2 Satz.
  •  
  • § 6. Preise, 

  • Preisänderungen
  • Den Lieferungen und Leistungen von
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  • liegen die in der jeweils zuletzt ausgegebenen Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Führt das Unternehmen
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  • die Bestellung ohne ihr eigenes Verschulden erst nach mehr als 30 Tagen aus, so ist es berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen
  •  
  • § 7. Zahlungsbedingungen

  • § 7.1 Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, direkt zu tätigen.
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  • ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht
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  • hiervon Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von
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  • gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Hierauf weist
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  • bei Forderung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich hin.
  • § 7.2 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist - mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln.

  • § 8. Eigentumsvorbehalt
  •  
  • § 8.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit uns getilgt hat. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld verrechnet, auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers.
  • § 8.2 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Käufer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
  • § 8.3 Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  • § 8.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
  • § 8.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers nach unserer Wahl einen Teil des Sicherungsrechtes freigeben.
  • § 8.6 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

  • §9. Gewährleistung,

  • Die Gewährleistung auf die von
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  • installierte Software bzw. Hardware beträgt nicht 24 Monate sondern 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie oder Gebrauchtwagen Garantie oder Händlergewährleistung führen können.
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Aus- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind ausgeschlossen. Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt von
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  • in unserer Werkstätte in Schmiedestr. 2a, 45881 Gelsenkirchen, durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von
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  • als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma
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    . Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich
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  • anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist
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  • unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht. Der Kunde erklärt ausdrücklich, über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchungen des Fahrzeuges (insbesondere des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen und aller beweglichen Teile) und der daraus resultierenden möglichen kürzeren Lebensdauer, als auch über die Abgasveränderungen und die rechtlichen Auswirkungen der Leistungssteigerung, von der Firma
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  • unmittelbar vor der Durchführung bzw. des Kaufes vollständig und ausführlich informiert worden zu sein. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Für Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet
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  • nicht. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen besteht keine Haftung des Verkäufers für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von
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  • eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von
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  • eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das von
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  • optimierte Fahrzeug nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von
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  • eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden. Der Käufer verpflichtet sich weiteres im Falle der Weiterveräußerung des Fahrzeuges samt Tuningsoftware dem Erwerber die AGB´s der Firma
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  • zur Kenntnis zu bringen. Der Käufer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte. Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch eine Eintragung bei der jeweiligen Landesregierung wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport oder im Privatgelände verwendet werden.
  •  
  • § 10. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht

  • § 10.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von
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  • angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten und Fahrzeugdiebstahlsicherungen des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen, wie auch einem erhöhten Verbrauch, wie auch einer anderen Versicherungsklasseneinstufung. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet
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  • nicht. Bei Einbau eines neuen Steuerchips und oder Softwareoptimierung haftet
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  • nicht für solche Schäden am Fahrzeug bzw. Motorsteuergerät, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Bei Schäden die durch das Programmieren des Motorsteuergerätes entstehen, übernimmt
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  • keine Haftung. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
  • § 10.2 
    Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen,
  • weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Der Einsatz im Bereich der StVO ist, insofern die Teile nicht eingetragen werden, nicht gestattet! Diese Artikel sind rein für den Einsatz im Motorsport konzipiert und nur dort ist eine Inbetriebnahme gestattet unter Auflage des jeweiligen Reglements des Betreibers. Eine Nutzung im Bereich der StVO ist grundlegend untersagt, insofern nicht anderweitig, explizit im Angebot erwähnt.
  • § 10.3 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen und diese Änderungen der Versicherung mitteilen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
  • § 10.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt
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  • insoweit von jeder Haftung frei.
  • § 10.5 Der Käufer verpflichtet sich, 

  • seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
  •  
  • § 11. Salvatorische Klausel, 

  • anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
  • §11.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken
  • §11.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
  • Kurtulus Toptas
  • und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • §11.3 Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist 45881 Gelsenkirchen.
  •  
  • 1.Haftung,

  • Wir haften für keine Schäden die durch die Optimierung passieren könnten. Wir arbeiten immer sehr gewissenhaft, trotzdem kann es vorkommen das Bauteile auch Konstruktion bedingt Schaden nehmen. Hierbei gewähren wir ausdrücklich keine Gewährleistung bzw. Garantie!
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn eine Optimierung zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurde.
  •  
  • 2.Garantie, 

  • Durch die Optimierung entfällt die Herstellergarantie.
  •  
  • 3.Reklamation, 

  • Sie haben die Möglichkeit die Optimierung innerhalb 14 Tagen zu reklamieren, sonst verfallen etwaige Ansprüche. Ebenso können Sie die Optimierung innerhalb der 14 Tage rückgängig machen, wobei wir uns vorbehalten vom bezahlten Preis 100€ für Aufwandsentschädigung einzubehalten.
  •  
  • 4.Abnahme, 

  • Mit der Übernahme des Fahrzeuges, insbesondere der Software und die damit verbundene Mehrleistung, gilt unsere Leistung als ordnungsgemäß durchgeführt. Eine Garantie für eine Mindestverbrauchsreduzierung kann nicht gegeben werden, da es stark abhängig von Fahrzeug, Fahrer, Treibstoff und Einsatzgebiet ist.
  •  
  • 5.Angebote/Termine, 

  • Angebote sind unverbindlich und werden, wenn nicht anders vereinbart, nur im ausgeschriebenen Zeitraum gewährt. Verbindliche Angebote werden immer für einen bestimmten Zeitraum gelten, der vereinbart wird.
  •  
  • 6.Datenschutz,

  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu
  • speichern ohne den Hinweis der Mitteilung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
  •  
  • 7.Salvatorische Klausel

  • Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie Sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien nächsten kommen würde. Hersteller Garantie, Durch die Codierung freigeschalteten Optionen, sind vorhandene Herstelleroptionen. Die Herstellergarantie erlischt dadurch im Normalfall nicht, sofern die Funktionen der gültigen StVzo entsprechen. Sollte wiedererwartend durch eine Codierung eine Gewährleistung oder Garantieanspruch abgelehnt werden, übernimmt die Firma
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • dafür keine Haftung. Garantie und Haftung
  • Sollte eine Codierung/Optimierung einen höheren Verschleiß oder gar Schäden verursachen, es Probleme mit der Polizei geben, übernehme ich mit meiner Firma
  • Kurtulus Toptas, Topas Automobile 45881 Gelsenkirchen
  • dafür keine Haftung.
  • Alle Anpassungen/Codierungen/Optimierungen erfolgen auf eigenes Risiko des Käufers.

  • Achtung Wichtige Hinweise bitte lesen: Diese Änderungen an einem Fahrzeug, führen nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVO zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis im Straßenverkehr, es ist nur im Rennsport oder Privatgelände zulässig.
  •  

  • Informieren Sie sich über eine Eintragung bei einer Prüfstelle oder beim Hersteller.

  • Hinweis zur Umsatzsteuer:

  • Sie erhalten, eine Rechnung inkl. 19% MwSt.
  • Kurtulus Toptas
  • Topas Automobile, Schmiedestr. 2a, 45881 Gelsenkirchen
  • Umsatz-Steuer-Identifikationsnummer: DE260412352