Ich verkaufe ausschließlich
aus meinem Privatbesitz. Damit verfolge ich keinerlei gewerbliche Zwecke. Da
mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das
nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat
versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit Ihrem Gebot erklären
Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht
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Bieten Sie nicht,
wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind