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Gewährleistung: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft! Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei
Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Als Privatperson kann man im Rahmen der
Vertragsfreiheit seine Gewährleistungspflicht ausschließen und haftet dann nicht mehr gemäß § 437 BGB (§ 444 BGB). Ich distanziere
mich hiermit ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung, Produkt- oder Sachmängelleistung und schließe diese für meinen Verkauf im
Zusammenhang mit ebay.de aus! Das Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz wird ebenso ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt also unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger
und / oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, bitte ich Sie, von einem Gebot abzusehen.
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