Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung (BattV)
Laut
BattV sind wir dazu verpflichtet Sie über die Regelungen und Pflichten
zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter Batterien und Akkus zu
informieren:
- Endverbraucher sind nach §7 BattV zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.
- Schadstoffhaltige
Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet unter der, das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalls steht (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für
Blei).
- Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
- Batterien und Akkus können unentgeltlich an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
- Von uns erhaltene Batterien und Akkus können Sie nach Gebrauch selbstverständlich zu uns zurückschicken oder abgeben.
Entsorgung von Elektrogeräten
Informationen
über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (ElektroG). Hersteller von Elektro- und
Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in
Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen
(durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen.
Wir
möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht
mit dem Hausmüll zu entsorgen sind, sondern zu trennen, zu sammeln und
über die örtlichen Sammel- und Rückgabe Systeme zu entsorgen sind.