High-End LED-Lupenleuchte ML-55 Für Ihr Kosmetikinstitut+Nagelstudio+Spa
Für gehobene Ansprüche bei farbkritischen Arbeiten
Veränderbare Farbtemperatur 3000K-6500K - Warmweiß bis Kaltweiß
in je 8 Weißtönen / Helligkeitsstufen einstellbar
TOP-Design + 1A Verarbeitung
Kein Knarren + Wackeln wie bei Billigmodellen!
Ohne häßliche sichtbare Federn!
Lautloser Flexarm mit Schweizer Patent
5 Jahre Garantie auf
Mechanik und Elektronik
(Alle Rechte aus gesetzlicher Gewährleistung
bestehen gänzlich weiter
Garantiebedingungen siehe Anzeigenende)
AUBYTEC HighEnd LED-Lupenlampe ML-55
Patentierter lautloser Mono-Flex-Arm aus Vollmetall
XL Linse 5 Zoll/12,7cm, vergütetes Klarglas, 3 Dioptrien
Betriebsspannung: 220-245V~ 50/60Hz
Leistungsaufnahme LEDs: 9W, 90x SMD Chip 3014
Stufenlos dimmbar: max. 850 LUM (bei 6500K)
Stufenlos regelbare Farbtemperatur: 3000-6500K
Produktmaße + Gewicht: 74x24x64cm, 2,7kg
Tischklemmfuß
im Lieferumfang dabei
Perfekt
für Profis!! Gönnen Sie sich + Ihren Kunden das Besondere!
Die ML-55 HighEnd Lupenlampe läßt keine Wünsche offen. Verändern Sie die Farbtemperatur von warm zu kalt, dazu verändern Sie noch die Helligkeit und betrachten so z.B. ein Makeup oder ein Tattoo bei Lichtverhältnissen wie "Sonnenuntergang" (warm) oder "Sonne zur Mittagszeit" (kalt).
Ideal für alle farbrelevanten Anwendungen vieler Berufsgruppen.
Garantiebedingungen AUBYTEC® LED Lupenlampen (Stand: Feb 2024)
Die
Kauf-O-Mat GmbH (i.F. KOM genannt) übernimmt für AUBYTEC® LED Poduktel eine Garantie von 2 bis 5 Jahren ab Kaufdatum Erstkäufer.
Genaue Garantiezeiten siehe u.a. Tabelle.
Wird der Artikel innerhalb der
Garantiezeit weiterveräussert, so wird die Restgarantie nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von KOM auf einen Dritten
übertragen – in keinem Falle verlängert sich die Garantielaufzeit.
Garantiedauer nach Produkttypen:
AUBYTEC LED Lupenlampen CE RoHS GS 5 Jahre
Garantiebestimmungen
1.
Die Garantie gilt nur im Zusammenhang mit der Originalrechnung, dem
Kassenbeleg oder einer Bestätigung über die Garantiedauer seitens KOM.
Durch die Reparatur oder den Austausch des Gerätes bzw. einzelner Teile
verlängert oder erneuert sich die Garantiezeit nicht.
2.
Es liegt allein im Ermessen von KOM, defekte Geräte oder Bestandteile
zu reparieren bzw. zu ersetzen. Das jeweils ersetzte Gerät oder Bauteil
wi r d Eigentum von KOM.
3.
KOM ist stets bemüht bestmöglichen Service zu bieten, damit
Reparaturen schnell und zuverlässig ausgeführt werden können. Alle
Garantiereparaturen werden direkt durch KOM im Service-
Center Nürnberg oder durch Beauftrage Dritte
oder KOM Fachhändler durchgeführt. Werden innerhalb der Garantiezeit
Reparaturen oder Reparaturversuche von einer nicht autorisierten
oder
nicht beauftragten Stelle durchgeführt, erlischt die Garantie.
4. Nach Meldung des Defektes durch den Endkunden, erfolgter kostenloser
Frei-Haus Zusendung und erfolgter Wareneingangskontrolle, wird nach
Freigabe durch KOM das defekte Gerät
repariert oder durch ein
vergleichbares Modell, das
dem technischen Fortschritt gerecht wird, ausgetauscht. Ein
Austauschgerät geht erst nach der Übergabe des Defektgerätes und der
Nichtablehnung des Garantieanspruches innerhalb von 4 Wochen nach
Übergabe an KOM in das Eigentum des Endkunden über.
5. Folgende Punkte sind von der K O M Garantie generell ausgeschlossen
a. Regelmäßige Kontrollen, Wartung und Reparatur sowie Ersatz von Verschleißteilen
b. Defekte, die durch falsche Bedienung oder fehlerhafte Installation entstanden sind.
c.
Alle Schäden, die durch Sturm, Wasser, Feuer, Überspannung oder
falsche Spannung, höhere Gewalt oder Krieg, fehlerhaften Anschluss an
das Stromnetz, unzureichende Belüftung oder
andere Gründe auf die KOM
keinen Einfluss hat,
eintreten. Weiterhin der Einsatz des Produktes außerhalb der
Produktspezifikation und/oder der Einsatz entgegen seines vorbestimmten
Zweckes.
d. Fehlerhafte Aufstellung oder Installation
e. Schäden, die durch den Transport oder unsachgemäße Verpackung entstehen
f. Produkte, bei denen die Seriennummer entfernt, geändert, gelöscht oder in anderer Form unleserlich gemacht wurde.
Die
Garantiezeit hat keinerlei Einfluss auf gesetzliche Gewährleistungs-
oder sonstige Vertragsansprüche des Kunden gegenüber seinem Händler und
beschränkt diese in keiner Weise. Bei Reklamationen von Fehlern, die
unter Garantieausschlüsse fallen, behält sich KOM das Recht vor, dem
Kunden die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. KOM
und seine Vertriebspartner, haften soweit gesetzlich zulässig, nicht
für direkt oder indirekte Schäden oder Verluste. Ein Anspruch auf
Schadensersatz aus dieser Garantieerklärung ist, sofern gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
Nur frei gemachte Sendungen werden angenommen.
Darüberhinaus
muss neben einer Rechnungsskopie eine genaue Fehlerbeschreibung und
eine Festnetztelefonnummer (notfalls Mobifunknummer) für wichtige
Rückfragen angegeben werden.
Garantiedienstleister: Kaufomat GmbH Service, Landgrabenstr.66, 90443 Nürnberg