Der Verkauf erfolgt von Privat, deshalb keine Garantie,
Gewährleistung oder Rücknahme.
Durch die neue EU-Gesetzgebung bin ich gezwungen, folgende
Regelung zu vereinbaren.
Der Artikel wird "so wie beschrieben" von Privat
verkauft. Dieses bedeutet, mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich
ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende
Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung
(Garantie) auch bei Gebrauchtwaren für Privatverkäufe vor. Dieses gilt nun auch
im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim
Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebotes
stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht
einverstanden sind.