Dieses Angebot gilt zum Nullsteuersatz. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie qualifiziert sind. Andernfalls wird die Mehrwertsteuer (z.B. für DE: 19%) hinzugefügt.
 
*Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf und Installation einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Mit Ihrer Bestellung zum Nullsteuersatz bestätigen Sie, dass alle Voraussetzungen im Sinne von § 12 Abs. 3 UstG für PV erfüllt werden. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Gemäß § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.

Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

 
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