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Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung wie Garantie bei Gebrauchtwaren vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden können! Da es sich um ein Privatverkauf handelt, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, nach neuem EU-Recht auf gesetzlich zustehende Gewährleistung, Garantie wie Umtausch und Rückgabe bei Gebrauchtwaren, beim Kauf b.z.w Abgabe eines Gebotes zu verzichten.