Eine Minderdeklaration in der Zollinhaltserklärung ist strafbar und wird von mir ausdrücklich nicht vorgenommen. Anfallende Zoll- und Einfuhrabgaben sind ausschließlich vom Käufer zu entrichten.
Dieser Artikel unterliegt gem. § 25a UStG der Differenzbesteuerung, ein Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgt nicht.