VERDA™ SN1402
Sellnet 24
Artkielbeschreibung

Verda SN1402Z + 5x Meißel
2000 Watt Abbruchhammer 
Mit SDS Hex Aufnahme
Im Tragekoffer incl. Zubehör

Ideal für Abbrucharbeiten im Innen- und Außenbreichen, wie z.B. Wanddurchbrüche, begradigen von Fensterleibungen oder generelle Abrissarbeiten.

WICHTIG: Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Tank des Abbruchhammers mit mitgeliefertem Öl gefüllt werden.
Der Öl ist bereits im Lieferumfang enthalten.

Produktmerkmale:

  • Robust und leistungstark dank 2000W
  • Ergonomisch geformter Zusatzhandgriff 360° verstellbar für sicheren Halt sowie bequemes Arbeit
  • Maschinengehäuse aus robusten Metall
  • Rutschfester gummierter Softgriff
  • Mit Schnellwechselfutter
  • Optimal geeignet für Zerschlagen, Absplittern oder Aushölen von Beton und ähnlichen Materialien
  • Ebenfalls geeignet sich die Maschine für Mauerdurchbrüche oder Mauerabbrüche
  • Lieferung in stabilem Metallkoffer
  • + Inklusive zusätzliche 3x Meißel

Bildergalerie

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Technische Daten
Marke: Verda
Modell: SN1402Z
Typ: Abbruchhammer
Spannungsversorgung: 230V, 50Hz
max. Leistung: 2000 Watt
Schlagzahl: 1.850 min-1
Energie: 50 Joule
Aufnahme: Industrie-Sechskant 30mm
SDS Hex
Energie: 50 Joule
Gewicht
des Abbruchhammers:
ca. 22 kg
Farbe: Schwarz / Rot
       
Lieferumfang
1x Abbruchhammer Verda SN1402
2x Spitzeißel
2x Flachmeißel
1x Breitmeißel
1x Schutzbrille
1x Schutzhandschuhe
2x hochwertige Kohlebürsten
2x Innensechskantschlüssel
1x Montageschlüssel/ Maulschlüssel
1x Öl
1x Schutzmaske
Bedienungsanleitung
1x Tragekoffer

Kaufabwicklung


Bewertung

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser höchstes Ziel!

Unser Bewertungsprofil ist ein Spiegelbild der Kundenzufriedenheit. Deshalb ist es uns sehr wichtig, für jedes noch so kleine Problem eine Lösung zu finden. Bevor Sie eine negative oder neutrale Bewertung abgeben, sollten Sie uns kontaktieren, denn für jedes Problem gibt es eine Lösung.
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BattG

Da wir solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet.
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden an:

SELLNET GmbH
Luisenstr. 26
15230 Frankfurt (Oder)

oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:



Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.


Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
• Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
• Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
• Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Wichtiger Hinweis zu Lithiumbatterien und Akkupacks:

Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.

Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.


ElektroG

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden.


Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.


Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!

Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.

In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.


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