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Inofix Plasfix selbstklebender Kabelkanal 21 x 11,5 mm, 1m lang (Grau-Metallic)

  • 1 x 100 cm selbstklebender Kabelkanal mit Schanierdeckel 
  • Außenmaße: Breite / Höhe: 21 mm / 11,5 mm 
  • Innenmaße: Breite / Höhe: 19 mm / 9,5 mm 
  • Betriebstemperatur: - 5°C / + 60°C 
  • Entspricht der europäischen Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Substanzen (RoHS).
4,99 EUR inkl. MwSt.

PLASFIX KABELKANAL

Schluss mit losen Kabeln oder Kabelsalat

Sie haben sich einen neuen Fernseher gekauft und diesen an der Wand angebracht?

Doch jetzt hängen die Kabel lose herum und stören Ihr gemütliches Ambiente? Ein Kabelkanal muss her - denn dieser sorgt für Ordnung und macht Schluss mit dem Kabelsalat.

Die Anbringung des Kabelkanals von PLASFIX ist dank selbstklebender Rückseite ohne Werkzeug möglich. Das extra starke Klebeband sorgt für festen und sicheren Halt an der Wand, an der Decke, an Schränken, auf dem Fußboden oder unter dem Schreibtisch.

Platz für Ihre Kabel

Der Kabelkanal bietet Platz für Ihre Kabel. Je nach Dicke der einzelnen Kabel können Sie Stromkabel, Antennenkabel, HDMI-Kabel, Datenkabel oder die Lautsprecherkabel Ihrer HiFi-Anlagen im Kabelkanal unterbringen.

Ablängen und Abwinkeln möglich

Mit handelsüblichem Werkzeug passen Sie den Kabelkanal ganz an Ihre Bedürfnisse und Räumlichkeiten an. Der Kabelkanal lässt sich kürzen oder abwinkeln und bei längeren Kabeln verwenden Sie ganz einfach mehrere Kabelkanäle und legen diese aneinander an.

Schanierdeckel

Der Schanierdeckel ermöglicht es Ihnen, weitere Kabel hinzuzufügen oder nicht mehr benötigte Kabel einfach zu entfernen. Nach der Montage des Kanals wird der Schanierdeckel einfach zugeclipst und ist bei Bedarf jederzeit zu öffnen.

Überstreichen mit Wandfarbe möglich

Ihnen steht der Sinn nach einer neuen Wandfarbe? Dazu müssen Sie den Kanal nicht von der Wand nehmen: Überstreichen mit Wandfarbe ist kein Problem. Das spart Zeit, denn Ihr Kabelkanal macht jede Veränderung mit.

Zubehör

Es gibt für alle Modelle Verbindungsstücke.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

Ihre Vorteile

  • langes Rückgaberecht
  • Schneller Versand
  • Große Auswahl
  • Rechnung inkl. MwSt.