Pflegevertrag

Der Pflegevertrag regelt im Rahmen eines Kostenvoranschlags den vereinbarten 
Leistungsumfang durch den Leistungserbringer als auch die Miete von Pflegemitteln,
Kostenregelungen, Haftungskriterien, anpassbaren Kündigungsmodalitäten, Schlüssel-
vereinbarungen und den Datenschutz.

Der Pflegevertrag ist dreifach durchschreibend mit Kopien für den Leistungserbringer, 
für den Leistungsnehmer und für die Pflegekasse.

Hinweis zum Thema EU-DSGVO ab 25.05.2018: Dieses Formular wurde aktualisiert.


• 3-fach selbstdurchschreibend
• Vorder- u. Rückseite
• Lochung: 2-fach
• aktualisiert nach EU-DSGVO (25.05.2018)
• Inhalt pro VE: 1 Pck â 50 Stk


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