Pflegevertrag
Der Pflegevertrag regelt im Rahmen eines Kostenvoranschlags den vereinbarten
Leistungsumfang durch den Leistungserbringer als auch die Miete von Pflegemitteln,
Kostenregelungen, Haftungskriterien, anpassbaren Kündigungsmodalitäten, Schlüssel-
vereinbarungen und den Datenschutz.
Der Pflegevertrag ist dreifach durchschreibend mit Kopien für den Leistungserbringer,
für den Leistungsnehmer und für die Pflegekasse.
Hinweis zum Thema EU-DSGVO ab 25.05.2018: Dieses Formular wurde aktualisiert.
• 3-fach selbstdurchschreibend
• Vorder- u. Rückseite
• Lochung: 2-fach
• aktualisiert nach EU-DSGVO (25.05.2018)
• Inhalt pro VE: 1 Pck â 50 Stk
Rabatte ab 6 Pack / 10 Pack und 20 Pack - sprechen Sie uns an!
Besuchen Sie unseren Shop.