aetka - eBay Artikeldetail Template
Brother Toner TN-246M Magenta mit einer Reichweite für ca. 2200 Seiten.     

Brother Toner TN-246M Magenta (Reichweite: ca. 2200 Seiten) NEU OVP

EAN-Nummer: 4977766745673

Brother Toner TN-246M Magenta mit einer Reichweite für ca. 2200 Seiten.     

Brother Toner TN-246M Magenta mit einer Reichweite für ca. 2200 Seiten.     

Highlights:

  • Brother Toner TN-246M
  • Farbe: Magenta
  • Reichweite: ca. 2200 Seiten
  • Original Brother Zubehör
  • Für brillante Farbdrucke
Lieferumfang
  • Brother Toner TN-246M
Kompatibel zu
  • HL-3152CDW, HL-3172CDW, HL-3142CW, DCP-9022CDW, MFC-9142CDN, MFC-9332CDW, MFC-9342CDW, DCP-9017CDW

Verbrauchsmaterial
  • Typ: Toner
  • TN-246M
  • Ca. 2.200 Seiten Reichweite
  • Farbe Magenta
 
Grundeigenschaften
  • Farbe: keine Farbe
  • Produkttyp: Toner
 
Lieferumfang
  • Brother Toner TN-246M
 

Genießen Sie unseren kostenlosen und schnellen Versand! Durch unsere Paketdienstleister DHL und GLS versenden wir Ihre Ware unmittelbar nach Zahlungseingang.
Um Ihnen einen möglichst unkomplizierten Einkauf gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen unterschiedliche Zahlungsarten an. Zahlen Sie bequem mit PayPal, Überweisung oder direkt bei Abholung vor Ort.
Handy kaputt? Daten weg? Kein Problem! Wir kümmern uns über 2000 x in Deutschland und auch in Ihrer Nähe.
Wir tun alles dafür, dass Ihr neu erworbener Artikel in einwandfreiem Zustand bei Ihnen ist. Sollte es trotzdem einmal passieren, dass Sie mit dem Artikel oder dessen Zustand nicht zufrieden sind, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Sollten Sie Fragen zum Produkt haben, besuchen Sie gern unser Fachgeschäft. Wir sind jederzeit für Sie da! Suchen Sie auch „fragprofis“ im Internet, um bei Technikfragen in Kontakt mit einem Fachhändler in Ihrer Nähe zu treten.
Ihr Zufriedenheit ist unsere Bewertung! Ihre Zufriedenheit mit Produkt & Service ist unser wichtigstes Anliegen. Helfen Sie uns & anderen Kunden, indem Sie Ihren Einkauf jetzt bewerten.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.



3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.