PV Photovoltaik Aufständerung Halterung Solarpanel 28-41 Zoll 0-90° 50x25x2,5 - 0%

SOLAR TRIANGLE - SATZ (2 Halter)

PV Photovoltaik Aufständerung Halterung Solarpanel Zoll 0-90° 50x25x2.5 - 0%


Dieses Angebot ist für private Endverbraucher, die unter den seit 01.01.2023 geltenden Nullsteuersatz fallen.


Universelle Modul Halterung mit verstellbarem Neigungswinkel. 

Gefertigt aus 50x25x2.5mm Aluminum Winkelprofilen.


Wir besitzen professionelle Maschinen, mit denen wir das Produkt von A bis Z herstellen. Aus einem flachen 2.5 mm dicken Aluminiumblech schneiden wir die Details mit dem Laser aus und leiten sie dann zum präzisen Biegen an die Kantmaschinen weiter.

*Individuelle Maße können wir auch auf Anfrage herstellen.


ROBUST, STABIL & LEICHT

10 Jahre Garantie!


Maße je nach Auswahl:

28 Zoll 

  • Langer Schenkel: 712 mm (Winkel: 50x25x2.5 mm) 
  • Kurzer Schenkel: 375 mm (Winkel: 30x20x2.5 mm) 
  • Neigungswinkel verstellbar zwischen 0° und 90°

41 Zoll 

  • Langer Schenkel: 1040 mm (Winkel: 50x25x2.5 mm) 
  • Kurzer Schenkel: 545 mm (Winkel: 30x20x2.5 mm)
  • Neigungswinkel verstellbar zwischen 0° und 90°


Edelstahlschrauben garantieren eine hohe Stabilität auch bei den hohen Temperaturen, die unter den Modulen auf dem Dach herrschen!


Lieferumfang:

  • 1 Paar (2 komplette Halter) - fertig zum Montieren
  • Edelstahl Schraubensatz


Dieses Angebot ist für private Endverbraucher, die unter den seit 01.01.2023 geltenden Nullsteuersatz fallen.

DE - Wichtiger Hinweis:
Unser Angebot richtet sich an die End -Betreiber  einer  Photovoltaikanlage nach § 12 Absatz 3 UStG ( in der seit dem 1.01.2023 geltenden Fassung ). Demnach ist sowohl die Lieferung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 30 kW als auch deren wesentlichen Komponenten grds. von Nullsteuersatz erfasst. Rein vorsorglich wird auf betreffende Kommentierung zum § 12 Abs.3 UStG verwiesen.

AT - Wichtiger Hinweis:
Unser Angebot richtet sich an die End -Betreiber  einer  Photovoltaikanlage nach § 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“).