Gemäß Art.14 Abs. 1 Buchst. b) i.V.m. Anh. III lfd. Nr. 14 und 95 der VO (EG) Nr. 1223/2009 sind diese Stoffe (Gele) 
nur für die gewerbliche Verwendung in Mitteln für künstliche Fingernagelsysteme zugelassen. 
Laut § 6 Abs. 3 der Kosmetikverordnung !
KosmVO in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Nr. 1 d Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ! 
LMBG bin ich verpflichtet, folgenden Hinweis zu geben: unsere UV-Gele sind nur für die gewerbliche Verwendung !