Zuverlässige Kontrolle auf Schnee

Hinweis zum Herstellungsjahr der Reifen

Bei einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Quelle: BRV