4x PV Photovoltaik Aufständerung Halterung Solarpanel 46 Zoll bis 118cm 0%

Wichtig: In diesem Angebot wird davon ausgegangen, dass Sie gemäß Gemäß § 12 Abs. 3 UStG berechtigt sind, das angebotene Produkt zu einem reduzierten MwSt.-Satz von 0% zu erwerben.


SATZ (4 Halter)

Dreieck Solarpanel Halterungen 1180mm Neigungswinkel 0-90°


Unsere witterungsbeständigen, aus AL6005-T5 Aluminium gefertigten verstellbaren PV-Anlagen-Halterungen sind ganz einfach an dem Solarmodul anzubringen, sodass Ihre Solaranlage im Nu einsatzbereit, ist. Schrauben und Muttern aus Edelstahl SUS304 befinden sich bereits im Lieferumfang. Unsere verstellbaren Halterungen eignen sich für Aufbauten auf flachen Untergründen wie z.B. Garagen, Gärten, Balkone.

Bequeme Justierung des Neigungswinkels, um den maximalen Ertrag zu ernten.

Flexible Halterungen 0-90°

  • Maße lange Strebe (BxTxH): 28x42x3 mm
  • Länge lange Strebe: 1180 mm
  • Länge Querstrebe: 525 mm
  • Maße Querstrebe (BxTxH): 28x40x3 mm
  • Max. Solarmodul breite: 1180 mm
  • Materialstärke: 3 mm
  • Maße Befestigungslöcher: 9mm / 25x9mm
  • Material Halterung: Aluminium AL6005-T5
  • Material Schrauben & Muttern: Edelstahl SUS304
  • Winkel: 0-90°
  • Gewicht: 2,80 kg


ROBUST, STABIL & LEICHT
10 Jahre Garantie!


Maße je nach Auswahl:

46 Zoll:

  • a: 1180 mm
  • b: 525 mm
  • Winkelprofil: 42x28 mm


Technische Daten:

  • Passend für Module: 71 bis 118 cm!
  • Verstellbar: 0-90°
  • Schraubenlöcher: 25 x 9 mm
  • Material: Aluminium - 3 mm!


Lieferumfang:

  • 2 Paar (4 komplette Dreieck-Solarpaneel-Halterungen) - fertig zur Montage
  • 12 Bodenschrauben
  • 20 Schrauben mit Unterlegscheiben und Muttern zur Befestigung der Halterung und des Photovoltaikpanels


Wichtiger Hinweis: Unser Angebot richtet sich an die End -Betreiber  einer  Photovoltaikanlage nach § 12 Absatz 3 UStG ( in der seit dem 1.01.2023 geltenden Fassung ). Demnach ist sowohl die Lieferung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 30 kW als auch deren wesentlichen Komponenten grds. von Nullsteuersatz erfasst.

Rein vorsorglich wird auf betreffende Kommentierung zum § 12 Abs.3 UStG verwiesen.