SATZ (4 Halter) 2 PANEELE SET!

Verstellbare Solarpaneel Halterungen für PV-Anlagen 15-30°


Firend24 bietet Ihnen unterschiedliche Montagematerialien für die Anbringung Ihrer Mini-PV-Anlage oder Balkonkraftwerk. Von Stockschrauben über Dachhaken oder verstellbare Halterungen bis hin zu Z-Winkeln, bei uns finden Sie für jede Anbringungsart das passende Montagematerial.

Unsere witterungsbeständigen, aus AL6005-T5 Aluminium gefertigten verstellbaren PV-Anlagen-Halterungen sind ganz einfach an dem Solarmodul anzubringen, sodass Ihre Solaranlage im Nu einsatzbereit, ist. Schrauben und Muttern aus Edelstahl SUS304 befinden sich bereits im Lieferumfang. Unsere verstellbaren Halterungen eignen sich für Aufbauten auf flachen Untergründen wie z.B. Garagen, Gärten, Balkone... . Bequeme Justierung des Neigungswinkels, um den maximalen Ertrag zu ernten.

Verstellbare Solarpaneel Halterungen für PV-Anlagen 15-30°

  • Materialstärke: 2,0 mm

  • Verstellbare Länge: 400 - 720 mm
  • Gummiunterlage: 35 x 35 x 2 mm

  • Schrauben: M8 x 60

  • Material Halterung: Aluminium AL6005-T5

  • Material Schrauben & Muttern: Edelstahl SUS304

  • Winkel: 15 - 30°

  • Geeignet für: flache Untergründe

ROBUST, STABIL & LEICHT
10 Jahre Garantie!


Dieses Angebot ist für private Endverbraucher, die unter den seit 01.01.2023 geltenden Nullsteuersatz fallen.

DE - Wichtiger Hinweis:
Unser Angebot richtet sich an die End -Betreiber  einer  Photovoltaikanlage nach § 12 Absatz 3 UStG ( in der seit dem 1.01.2023 geltenden Fassung ). Demnach ist sowohl die Lieferung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 30 kW als auch deren wesentlichen Komponenten grds. von Nullsteuersatz erfasst. Rein vorsorglich wird auf betreffende Kommentierung zum § 12 Abs.3 UStG verwiesen.

AT - Wichtiger Hinweis:
Unser Angebot richtet sich an die End -Betreiber  einer  Photovoltaikanlage nach § 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“).