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Gründe sowohl für als wider die geistliche Immunität in zeitlichen Dingen.

Lochstein, Veremund von [i.e. Peter von Osterwald]:

Gründe sowohl für als wider die geistliche Immunität in zeitlichen Dingen.

Verbesserte Aufl., Nachdruck der Strassburger-Aufl.
Straßburg, 1769. [16] Bl., 336 S. 8° , Halbpergament d. Zt. mit dekorativem Buntpapierbezug.

Sprache: Deutsch

Bestell-Nr: 2031490

Bemerkungen: Vom deutschen katholischen Theologen und Staatsmann Peter von Osterwald (1718 - 1778) unter dem Pseudonym Veremund von Lochstein verfasste und erstmals 1766 veröffentlichte, gegen das Prinzip der kirchlichen Immunität in weltlichen Dingen gerichtete, kirchenrechtliche Schrift. "Die Schrift entwickelt zunächst objectiv die von klerikaler Seite aufgestellten Gründe für die geistliche Immunität, zieht dann mit scharfen Gründen und dabei ruhig zu Felde gegen die curialistische Theorie, besonders des Cardinals Bellarmin, wonach der Papst der König der Könige, Fürst der Fürsten, souveräner Herrscher aller Staaten sei, legt dar, daß der Geistliche in weltlichen Dingen weder für seine Person, noch seine Güter eine Exemtion beanspruchen könne, daß der Staat souverän und von der geistlichen Gewalt gänzlich unabhängig sei. Seine Argumente sind wesentlich Febronius entlehnt. Die Schrift rief einen Sturm hervor. Der Fürstbischof Clemens Wenzel von Freising erließ ein öffentliches Verbot vom 13. August 1766 dagegen, welches auch im Kurfürstenthum an den Kirchenthüren angeschlagen wurde. Der Kurfürst cassirte dasselbe mit Erlaß vom 29. August als 'einen sonderbaren Eingriff in unseren Landeshoheitsrechte', drohte den Geistlichen Temporaliensperre, den Weltlichen 'willkührliche Straff' an, wenn sie es nicht fortnähmen, rechtfertigte das Buch, weil es 'keine Glaubens- und Religions-Sachen, sondern nur landesherrliche Gerechtsame und Befugnisse' abhandle, verbot die Gegenschriften und die Abhandlung Bellarmin's über die Päpstliche Gewalt in zeitlichen Dingen, sah selbst die zweite Auflage durch und ernannte O. am 30. August 1768 zum ersten Director des geistlichen Raths. Auf den Index wurde es am 26. Mai 1767 gesetzt." (ADB) - Einband etw. berieben u. bestoßen, Buchblock stellenw. etw. wasserfleckig, ein paar Seiten eckknittrig, ansonsten sehr gut erhalten. Ehemaliges Bibliotheksex. mit Stempel und Rückensignatur. atx HW83

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