Torrey Gefäßfüller 400ml für Ausdehnungsgefäße Neu

Technische Daten: 
  • zur Überprüfung und zum Ausgleich des Druckpolsters von Membranausdehnungsgefäßen in Heizungs- und Ölversorgungsanlagen. 
  • Gefäßfüller hat eine korrosionsschützende Wirkung.
  • Inhalt: 400 ml
Anwendung
  • Schrauben Sie den TORREY-Anschlussadapter auf das Ventilgewinde dieses Zylinders, bis ein leichtes Zischen zu hören ist.
  • Eine halbe Umdrehung abschrauben, um ein Auslaufen des Produkts zu verhindern.
  • Schließen Sie das Füllventil an den Ausgleichsbehälter an.
  • Das Manometer am Anschlussadapter zeigt den genauen Druck an. 
  • Wenn der Druck zu niedrig ist, drehen Sie den Zylinder im Uhrzeigersinn oder betätigen Sie den Kugelhahn, um mehr Produkt in den Tank zu füllen. 
  • Ist die Produktmenge zu hoch, unterbrechen Sie den Füllvorgang und überprüfen Sie den Druck.
  • Wenn Sie mit dem Füllen fertig sind, schließen Sie zuerst das Rückschlagventil mit Gewinde, nehmen Sie dann das Füllventil vom Behälter ab und schrauben Sie den Anschlussadapter von der Dose ab, um eine Beschädigung des Ventils während des Transports zu vermeiden.

Gefahrenhinweise
  • H222 Extrem entzündbares Aerosol.
  • H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten
  • fernhalten. Nicht rauchen.
  • P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
  • P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
  • P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen
  • Vorschriften der Entsorgung zuführen.