Sanitätstasche WK II WaA182 grz 194 S Krüger Breslau ca. 1944

Sanitätsmaterial der Kompanie:
Jeder ausgebildete Sanitäter hatte einen Satz Sanitätstaschen. Diese waren von der Form her nicht unterteilten Patronentaschen ähnlich, jedoch etwas größer.
Die linke Tasche enthielt Verbandmaterial, Schere, Pinzette; die rechte einige Medikamente wie Jodtinktur, Zinksalbe, Formaldehydsalbe (zur Desinfektion), Kreislaufmittel, aber auch 10 Tabletten einer schwachen Opiumzubereitung sowie weiteres Verbandmaterial.


Hier biete ich eine rechte Sanitätstasche aus dem 2. Weltkrieg an, laut Kennzeichnung stammt sie von Krüger aus Breslau (Lederwarenfabrik). Sie trägt die Kennzeichnung WaA182, grz 194, vermutlich um 1944 hergestellt. Wie auf den Bildern zu sehen, ist der rechte Lederverschluss eingerissen, das geschah in den letzten Kriegstagen in Leuna bei der Versorgung verletzter Soldaten nach einem Luftangriff, mein Vater nutzte sie als zusätzliche Patronentasche, nach dem Krieg in Gefangenschaft für persönliche Dinge.

Viel muss ich zu diesem Stück nicht schreiben, Abmessungen und weitere Details sind Sammlern sowieso bekannt, da es im Feld war, hat es typische Nutzungsspuren.



Da dieser Artikel aus der Zeit des III. Reiches stammt , gilt folgendes :
Ich versichere, dass die von mir angebotenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit von 1933 bis 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder

Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung angeboten werden, gem. Paragraph 86 und 86a StGB.



Die Abholung ist kostenlos möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Bilder Bestandteil der Beschreibung sind.

Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.


Da es sich um einen Privatverkauf handelt, schließe ich jegliche Gewährleistung und Rücknahme aus. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten meinerseits sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

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