Batteriegesetz / Entsorgungs- und Umweltbestimmungen
Im
Lieferumfang mancher der von uns verkauften Artikel befinden sich
Batterien. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Produkte sind wir als
Verkäufer, gemäß Batteriegesetz, verpflichtet unsere Kunden auf
Folgendes hinzuweisen:Die Entsorgung im Hausmüll ist laut
Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Bitte entsorgen Sie
Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen
Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Von
uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich
zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
Bitte
senden Sie Akkus und Batterien nur vollständig entladen an uns zurück
und sorgen Sie z.B. durch Abkleben oder Isolieren der Pole dafür, dass
kein Kurzschluss entstehen kann.
Batterien,
die Schadstoffe enthalten können, sind mit dem Symbol der
durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol befindet
sich in der Regel die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Zum
Beispiel:
– Cd- für Cadmium, enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.
– Pb- für Blei, enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
– Hg- für Quecksilber, enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
– Li- für Lithium.
Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte
enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Jeder Verbraucher ist
deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer
zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen
Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort
kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden
Verwertung zugeführt.