Sie bieten auf ein Dokument (Heiratskonsens) vom Präsidium des Oberlandesgerichts Hamm.


Datiert Hamm, den 30. April 1846.


Signiert vom OLG-Präsidenten Johann Heinrich Wilhelm Lent (1792-1868).


Mit schönem Siegel des Präsidiums.


Dem Oberlandesgericht-Assessor Johann Joseph Brandts in Hattingen wird die Einwilligung zur Eheschließung mit Julie Bergmann, Tochter des Ökonomen Matias Bergmann zu Hattingen, gegeben.


Umfang: eine von vier Seiten beschrieben (28,8 x 20,8 cm). Auf sehr kräftigem Papier.


Über den Empfänger (weitere Dokumente biete ich parallel an):


Johann Joseph Brandts, geboren in Höngen (heute OT von Selfkant, LK Heinsberg) als Sohn des Ackermann Johann Arnold Brandts (geb. am 15. September 1769 in Höngen als Sohn von Johann Peter Brandts, 1738-1802, und der Anna Barbara, geb. Nolten, 1743-1819, gest. 24. März 1818 ebd.), und der Anna Margaretha, geb. Hartmans oder Hartmanns (geb. am 2. Mai 1769 in Höngen; gest. am 8. Januar 1817 ebd.).

Johann Joseph Brandts besuchte bis 1830 das Katholische Gymnasium in Köln (=Jesuitengymnasium / Dreikönigsgymnasium) und studierte von November 1830 bis März 1833 in Bonn und vom SS 1833 bis zum WS 1833/34 in Halle (zuerst drei Semester katholische Theologie, dann Wechsel zu Jura).

Brandts studierte Theologie in Bonn u.a. bei Georg Hermes (1775-1831), Johann Wilhelm Joseph Braun (1801-1863) und Johann Heinrich Achterfeld (1788-1877), Jura bei Clemens-August von Droste zu Hülshoff (1793-1832), Carl Ludwig Arndts von Arnesberg (1803-1878), Ferdinand Mackeldey (1784-1834) und Peter Franz Ignaz Deiters (1804-1861).

In Halle studierte er bei Ernst Friedrich Pfotenhauer (1771-1843), Ludwig Pernice (1799-1861), Karl Friedrich Dieck (1798-1847), Wilhelm Eduard Wilda (1800-1856), Karl Otto von Madai (1809-1850), und Anton Friedrich Hohl (1789-1862).

Beruftliche Laufbahn:

Dezember 1834 - Juni 1837: Oberlandesgerichts-Auskulkator in Duisburg

Juni 1837 bis 30. August 1841: Oberlandesgerichts-Referendar in Hamm

31. August 1841- März 1850: Oberlandesgerichts-Assessor in Hattingen (mit Beschäftigung beim OLG Hamm)

Juni 1850 bis Oktober 1855: Kreisrichter beim Kreisgericht Bochum

November 1855: Rechtsanwalt beim Kreisgericht in Bochum und Notar beim Appellationsgericht Hamm, mit Wohnsitz in Hattingen

1875: Ernennung zum Justizrat

1. Juli 1878: Entlassung aus dem Justizdienst unter Verleihung des Roten Adler-Ordens 4. Klasse.

Ehe und Nachkommen:

Am 9. Juli 1846 heiratete er in Hattingen Julie Bergmann, geb. am 25. Juni 1824 in Hattingen als Tochter des Okonomen Matthias Johannes Bergmann (* 5. Juni 1787 in Hattingen als Sohn von Heinrich Wilhelm Bergmann und der Anna Christina, geb. Sintermann) und der Charlotte, geb. Loeber (geb. um 1799 als Tochter von Johann Heinrich Loeber). Ihre Eltern hatten am 12. Dezember 1819 in Hattingen geheiratet.

Kinder von Johann Joseph Brandts:

Maximilian Joseph Brandts (* 12. Oktober 1848 in Hattingen; besuchte das Gymnasium in Recklinghausen)

Johanna Julie Brandts (* 22. Mai 1852 in Bochum)

Paul Heinrich Brandts (getauft 9. Juli 1854 in Bochum; gest. bereits im Februar 1882 als Referendar beim Amtsgericht Hattingen)

Eugen Leonhard Brandts (* 30. März 1856 in Hattingen)

Aurelia Constantia Brandts (getauft 27. Dezember 1860 in Hattingen)

Julius Cornelius Brandts (* 18. April 1864 in Hattingen).


Zustand: Dokument mehrfach gefaltet; Papier stärker gebräunt und etwas fleckig. Bitte beachten Sie auch die Bilder!

Interner Vermerk: Kostbhf. 22-10-1


Über Johann Heinrich Wilhelm Lent (Quelle: HammWiki) und die Frühgeschichte des OLG Hamm (Quelle: wikipedia):

Johann Heinrich Wilhelm Lent (* 9. Februar 1792 in Soest; † 1868) war von 1841 bis 1868 Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm.

Familie: Johann Heinrich Wilhelm Lent heiratete 1824 in Münster Bertha Adelheid Natorp.

Leben: 1823 wurde Lent Land- und Stadtgerichtsdirektor in Emmerich, 1824 wechselte er in gleicher Funktion nach Wesel. Ab 1833 war er Dirigent am Land- und Stadtgericht in Dortmund. Von 1841 bis 1868 war er Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm und damit Amtsnachfolger von Karl August Ferdinand von Scheibler. Johann Heinrich Lent ist ab 1843 als Besitzer von Haus Vorschulze nachgewiesen.

Orden und Ehrenzeichen

Roter Adlerorden III. Klasse mit der Schleife (1842)

Roter Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub (1847)


Das Oberlandesgericht Hamm ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen und mit seinen 39 Zivilsenaten, elf Senaten für Familiensachen, fünf Strafsenaten und derzeit (Stand: 30. September 2022) 967 Mitarbeitern – davon 246 Richter – das größte in Deutschland.

Geschichte

Vor 1820: Die preußische Justizverwaltung verlegte im November 1815 die erst zu Beginn des Jahres in Emmerich eingerichtete Oberlandesgerichtskommission nach Kleve, das zuvor lange Jahre Sitz eines bedeutenden Hofgerichts gewesen war. Die Oberlandesgerichtskommission war zuständig für die rechtsrheinischen Gebiete des ehemaligen Herzogtums Kleve (mit den Städten Emmerich, Wesel, Dinslaken und Duisburg). Im Übrigen erstreckte sich ihr Bezirk auf die Gebiete der ehemaligen Grafschaft Mark (mit den Städten Bochum, Hagen und Hamm) sowie Essen, Werden, Limburg, Dortmund, Lippstadt, Broich und Recklinghausen. Aus der Kommission ging im März 1817 das Oberlandesgericht Kleve hervor.

1820 bis 1848: Die Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. vom 20. April 1820 ordnete an, das Oberlandesgericht zum 1. Juli 1820 von Kleve nach Hamm zu verlegen. Grund war u. a., dass Hamm, eine der ersten preußischen Besitzungen in Westfalen, nach 1815 nicht – wie zunächst vorgesehen – Sitz einer Bezirksregierung oder eines Oberlandesgerichts geworden war. Hierfür sollte die Stadt „entschädigt“ werden. Sie lag zudem – anders als Kleve – im damaligen Gerichtsbezirk. Dass der königlich angeordnete Umzug fristgerecht „vollzogen“ werden konnte, gilt als Verdienst des ersten Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm Friedrich Wilhelm Berthold von Rappard, der den Umzug zuvor als zweiter (Vize-)Präsident des Klever Oberlandesgerichts vorbereitet hatte. Als Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts in Hamm diente ein dem preußischen Staat gehörendes Geschäftsgebäude am Hammer Markt, in dem bis zur französischen Besetzung die preußische Kriegs- und Domänenkammer untergebracht war. Das Oberlandesgericht in Hamm war neben den Oberlandesgerichten in Münster, Paderborn und dem Hofgericht in Arnsberg eines der vier staatlichen Obergerichte der preußischen Provinz Westfalen. Im Hammer Oberlandesgerichtsbezirk wohnten ca. 300.000 Einwohner.

Von Rappard, 1820 im Alter von 71 Jahren zum Oberlandesgerichtspräsidenten berufen, trat zum 30. Juni 1830 in den Ruhestand. Ihm folgte am 4. Dezember 1830 Christian Friedrich Bernhard von Steltzer, der bereits am 28. März 1831 als Präsident an das Oberlandesgericht Halberstadt wechselte und von dem nicht bekannt ist, ob er jemals am Oberlandesgericht in Hamm tätig war. Das Hammer Präsidentenamt übernahm dann am 9. Mai 1831 der 51-jährige Karl August Ferdinand von Scheibler. Dieser wechselte zum 1. Oktober 1840 als Präsident an das Oberlandesgericht nach Münster und übernahm dort auch die Leitung des Revisionskollegiums, an das seinerzeit nach erstinstanzlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm zu appellieren war. Johann Heinrich Wilhelm Lent, zuvor Vizepräsident beim Oberlandesgericht in Münster, wurde am 1. Oktober 1840 als Nachfolger von Scheiblers zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Hamm ernannt. Er sollte das Amt bis zu seinem Tode am 12. Februar 1868 nahezu 28 Jahre ausüben und war damit Präsident mit der längsten Amtszeit in der Geschichte des Oberlandesgerichts Hamm.

1849 bis 1879: Die Revolutionsjahre 1848/1849 führten auf der Grundlage der oktroyierten Verfassung des preußischen Königs zu bedeutsamen Veränderungen in der preußischen Gerichtsverfassung und im Gerichtsverfahren. Die preußischen Oberlandesgerichte erhielten die Bezeichnung ʺAppellationsgerichtʺ, was zum Ausdruck brachte, dass sie nur noch Rechtsmittelgerichte waren.[3] In erster Instanz traten kollegiale Kreisgerichte an die Stelle der mit Einzelrichtern besetzten früheren Land- und Stadtgerichte. Zu dem in seiner Größe unveränderten Bezirk des Appellationsgerichts Hamm gehörten fortan 10 Kreisgerichte in Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Hagen, Hamm, Iserlohn, Lüdenscheid, Soest und Wesel. Die Anzahl der Einwohner im Gerichtsbezirk war mittlerweile auf ca. 515.000 gestiegen, eine Folge der beginnenden Industrialisierung im Ruhrgebiet. Am 4. Juli 1870 feierte das Appellationsgericht Hamm sein fünfzigjähriges Bestehen in Hamm. Der Westfälische Anzeiger in Hamm widmete dem Gericht eine vierseitige Festausgabe. Ca. 833.000 Einwohner wohnten jetzt im Bezirk des Hammer Gerichts, das sich zum größten der vier westfälischen Obergerichte entwickelt hatte. Nach dem Tode des Appellationsgerichtspräsidenten Lent am 12. Februar 1868 stand seit dem 1. Juli 1868 Ludwig Hartmann an der Spitze des Gerichts. Zum Kollegium des Appellationsgerichts gehörten 1870 neben Hartmann als Präsident ein Vizepräsident und 16 Appellationsgerichtsräte.

1879 bis 1918: Die nach der Gründung des deutschen Reiches am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Reichsjustizgesetze veränderten erneut die Gerichtsverfassung und das Prozessrecht. In nahezu jeder preußischen Provinz wurde ein Oberlandesgericht eingerichtet. Der Bezirk eines Oberlandesgerichts umfasste die Bezirke neu geschaffener Landgerichte, deren Bezirke sich wiederum aus den Bezirken der ihnen unterstellten Amtsgerichte zusammensetzten. So entstand die Struktur der heute noch gültigen Gerichtsverfassung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Um das für die Provinz Westfalen zuständige Oberlandesgericht wurde intensiv gestritten. Neben Hamm meldete insbesondere auch Münster Ansprüche auf den Sitz dieses Obergerichts an. Dem damaligen Präsidenten des Appellationsgerichts Hartmann gelang es, eine Entscheidung zugunsten von Hamm herbeizuführen. Infolge der rasanten industriellen Entwicklung des Ruhrgebiets war der Bezirk des Appellationsgerichts Hamm in den Jahren zuvor zum bevölkerungsreichsten der vier Appellationsgerichtsbezirke geworden. Hinzu kamen die zentrale Lage Hamms in der Mitte der Provinz und die gute Verkehrsanbindung durch zwischenzeitlich ausgebaute Eisenbahnstrecken. Zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gehörten ab 1879 8 Landgerichte in Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Essen, Hagen, Münster und Paderborn sowie 108 Amtsgerichte.

Nach dem Tode des ersten Oberlandesgerichtspräsidenten Hartmann am 6. Januar 1882 übernahm der ehemalige preußische Kultusminister Paul Ludwig Adalbert Falk am 1. Juli 1882 das Amt des Oberlandesgerichtspräsidenten in Hamm. Er fand ein seit 1879 aus dem Oberlandesgerichtspräsidenten, vier Senatspräsidenten und 25 Oberlandesgerichtsräten bestehendes Obergericht vor. In seiner Amtszeit wurde 1892 der Landgerichtsbezirk Bochum ins Leben gerufen. In den Jahren 1890 bis 1894 entstand ein neues Gerichtsgebäude am damaligen Friedrichsplatz in Hamm, in das am 4. Juli 1894 das Hammer Oberlandesgericht, das Amtsgericht und die Oberstaatsanwaltschaft einzogen. Auf Falk, der am 7. Juli 1900 in Hamm starb und auf dem Ostenfriedhof in Hamm beigesetzt wurde, folgte Anton Holtgreven als neuer Oberlandesgerichtspräsident. Seine Amtszeit waren die letzten Jahre des Kaiserreichs. Ein auch nach der Abtrennung des Landgerichtsbezirks Duisburg im Jahre 1906 zunehmender Geschäftsanfall ließ die Zahl der beim Oberlandesgericht Hamm tätigen Richter ansteigen. 1905 waren neben dem Oberlandesgerichtspräsidenten bereits sieben Senatspräsidenten und 32 Oberlandesgerichtsräte in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts tätig.