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Dokumente WOLFENBÜTTEL 1835/36: ZEHNT-Klage von DAMM gegen DOBBELN (Söllingen)


Beschreibung

 

Weitere Bilder siehe unten! –



 

Sie bieten auf zwei Dokumente von 1835/36 des Landesgerichts Wolfenbüttel.


 

Das Landesgericht Wolfenbüttel wurde 1841 zum Oberlandesgericht.


 

Betrifft jeweils eine Klage der Gebrüder von Damm gegen die Gemeinde Dobbeln wegen des Zehnten vom Brachfelde.

 

Dobbeln ist heute ein Ortsteil der Gemeinde Söllingen im LK Helmstedt (Niedersachsen).


 

Auf schönem "Herzogl. Braunschw.-Lüneb. Stempelpapier"; mit blindgeprägten Gebührenstempeln (einmal auch "richtiger" Stempel über 6 Gute Groschen Sporteltaxe).



 

1.) Schreiben des Landesgerichts Wolfenbüttel vom 3. November 1835 an die Brüder von Damm, die Übersendung der "Überreichung" der Gemeinde Dobbeln betreffend.


Signatur unleserlich.


Umfang: eine halbe Seite von vier Seiten beschrieben; auf der vierten Seite Adressierung "den Gebrüdern v. Damm."



 

2.) Gerichtliche Abschrift eines Schreibens des Landesgerichts Wolfenbüttel vom 16. Februar 1836 an die Gemeinde Dobbeln, die Übersendung der "Compensationseinrede" betreffend.


Mit Übergabe-Anmerkung Wolfenbüttel, 24. Februar 1836, sowie montierten Zettel über eine Kostenrechnung, signiert "F.W. Steding."


Umfang: eine halbe Seite von vier Seiten beschrieben; auf der vierten Seite Adressierung "den Gebrüdern v. Damm."


Knapp eine von vier Seiten beschrieben; auf der vierten Seite Inhaltsangabe.


 

Anbei: 1-seitige Abschrift "Reproduction und Bitte I. Kl. Stöckheim @ v. Damm wegen Zehntens vom Brachfelde, datiert Wolfenbüttel, den 4. Juni 1836."


Kl. Stöckheim = Stöckheim, Stadtteil von Braunschweig.


Ebenfalls geschrieben auf Stempelpapier.


"Sollten die Kläger in Gemäßheit der Auflage des in Anl. A mit dem Insinuat. Document beigefügten Decrets vom 27. Febr. d.J. ihre Exceptionsschrift noch nicht verhandelt haben, so bitten die Bekl. gehorsamst: Dieselben damit auszuschließen und mit Verurtheilung derselben in die hiedurch verursachten Kosten weitere Verfügung in der Sache zu veranlassen,"


Rückseitig Konzept des Antwortschreibens des Anwalts der Brüder von Damm, datiert Br[aunschweig], den 27. Januar 1837.


 

Zustand: Dokumente gefaltet; Papier gebräunt und etwas fleckig, mit leichten Randschäden. Bitte beachten Sie auch die Bilder am Ende der Artikelbeschreibung!


Interner Vermerk: Kostbhf. 22-10-2


Bilder

 

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Über das Adelsgeschlecht von Damm (Quelle: wikipedia):

Damm (auch (von dem) Damme o. ä.) ist der Name eines niedersächsisch-westfälischen Adelsgeschlechts.

Geschichte: Bei der Familie handelt es sich ursprünglich um ein niedersächsisches Uradelsgeschlecht, das zunächst in Braunschweig als Patrizier- und Stadtadelgeschlecht auftritt, im 17. und 18. Jahrhundert dann auch in Soest. Der frühe Besitz des Geschlechts befand sich im Braunschweigischen in Bansleben (urkundl. 1325–1544) und im Halberstädtschen in Hornburg im Kreis Osterwick (1325–1375). Ferner besaß die Familie Bergwerke im Werningerodeschen (1515), darüber hinaus in Pommern Kloxin, Kreis Pyritz (1798).

Urkundlich erscheint das Geschlecht erstmals mit Eckehard de Dammone im Jahr 1267. Aus der heute erloschenen ersten Linie stammt Andreas Dietrich von Damm (* 1623 Braunschweig, † 1684 Soest), Sohn von Christoph von Damm und dessen Frau Helene von Pawel, der mit Anna Gertrud von Becquer verheiratet und ab 1665 als Stadtsyndicus in Soest tätig war. Zehn Jahre später wurde er Soester Bürgermeister. Ein Enkel von Andreas Dietrich von Damm, Johann Georg Ferdinand von Damm, wurde preußischer Generalmajor und erwarb Kloxin im Kreis Pyritz. Dessen Sohn Ferdinand von Damm wiederum wurde Soester Bürgermeister. Mit seinem Tod 1846 starb diese Linie derer von Damm aus. In anderen Linien blüht das Geschlecht fort.

Persönlichkeiten

Tile von Damm (1310–1374), Ratsherr in Braunschweig, im Zuge der „Großen Schicht“ hingerichtet, dessen direkter Nachkomme in 5. Generation:

Bertram von Damm (um 1495–1542), Braunschweiger Stadtphysicus, früher Anhänger Luthers

Henning von Damm (1517–1566), Braunschweiger Ratsherr und Bürgermeister

Andreas Dietrich von Damm (1623–1684), Soester Bürgermeister 1675–1677, direkter Nachfahre des Tile von Damm in 9. Generation, dessen Sohn:

Friedrich von Damm (1672–1740), Soester Bürgermeister 1729–1731, dessen Sohn:

Johann Georg Ferdinand von Damm (1717–1797), preußischer Generalmajor, Kommandant der Festung Stettin sowie Amtshauptmann von Tangermünde

Kurd von Damm (1862–1915), Rechtsanwalt, Politiker und Unternehmer, 1903–1912 Reichstagsabgeordneter

Helene von Damm (* 1938), in zweiter Ehe mit Christian von Damm, einem deutschen Banker bei der Bank of America, verheiratet gewesen; ehemalige US-amerikanische Politikerin (Republikanische Partei) österreichischer Herkunft, 1980–1983 Assistentin des damaligen Präsidenten Ronald Reagan, 1983–1986 Botschafterin der Vereinigten Staaten in Österreich

Wappen: Blasonierung im Wappenbuch des Westfälischen Adels: In Silber rechtsspringender schwarzer Hund mit goldenem Halsband und Ring. Auf dem gekrönten Helm zwei silberne Büffelhörner, dazwischen nach links wehender Hahnenschwanz. Die Helmdecken sind schwarz-silbern.

Im Braunschweiger Schichtbuch von 1514 wird das Wappen des hingerichteten Tile von Damm (Tile van dem Damme) († 1374) abweichend mit drei Straußenfedern im silbernen Schild gezeigt. Ähnlich gibt Mülverstedt an, dass ein vorliegender Siegelabdruck fünf oder sechs Straußenfedern zeigt. Entgegen der Darstellung im Wappenbuch des Westfälischen Adels, das von einem „Hahnenschwanz“ als Teil der Helmzier spricht, finden sich in anderen Wappendarstellungen typischerweise Straußenfedern als Teil der Helmzier.