MAKITA
- BOSCH -STIHL gewährt auf jedes Neuteil und Gerät eine Garantie. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist
für Teile beträgt 6 Monate. Die Garantie deckt Konstruktions- und
Herstellungsfehler ab, deckt jedoch keine Schäden ab, die durch
unsachgemäßen Gebrauch oder normale Abnutzung entstehen. Reparaturen mit Zukaufteilen sollten nur von autorisierten Personen oder zertifizierten Servicepartnern durchgeführt werden, weshalb das Reklamationsverfahren erforderlich ist. Voraussetzung für alle oben genannten Vereinbarungen ist, dass die empfohlenen Werkzeugreparaturverfahren befolgt werden. Unter keinen Umständen deckt die Garantie die unsachgemäße Reparatur von Werkzeugen, die Verwendung von Werkzeugen oder den Umgang mit Werkzeugen in einer nicht empfohlenen Weise ab Rücksendungen von Teilen mit sichtbaren Gebrauchs-, Montage-, Anschlussspuren etc. werden nicht akzeptiert bzw. deren Annahme führt zu einer Kürzung der Rückerstattung im gesetzlich maximal vorgesehenen Umfang. |