Die Gült, auch Gülte oder Gilt, ist ein historischer Begriff aus dem mittelalterlichen Finanz- und Steuerwesen. Sie bezeichnete eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Steuer, Abgabe, ein Pfand oder eine Geldrente und war vor allem im süddeutschenRaum, Österreich und der Schweiz gebräuchlich. Es wurde zwischen der Geldgülte(Zahlung in Geld) und der Fruchtgülte (Zahlung in Naturalien) unterschieden. Es existierten Abgabenregister als sogenannte Gültbücher. Einenzinspflichtigen Bauern nannte man Gültbauer, den Gläubiger den Gültherrn. Die Gült als Grundpfand bewirkte eine Haftung durch dasbelastete Grundstück, nicht durch den Schuldner persönlich.