Bitte aufmerksam lesen! Durch diverse Käufe die nicht bezahlt werden, muss ich leider solche Maßnahmen ergreifen.


Durch den geschlossenen Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran (frei von Sach- und Rechtsmängeln) zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§ 433 BGB). Nach § 6 Ziff. 9 der AGB ist der Käufer grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Wenn kein Zahlungseingang innerhalb von fünf Werktagen erfolgte, werden sofort rechtliche Schritte eingeleitet.


Sollte dennoch ein Kaufabbruch gewünscht werden, werden für diesen 25% des ursprünglichen Kaufpreises fällig, die innerhalt von fünf Werktagen zu zahlen sind, sollte diese Zahlung ausbleiben, werden sofort rechtliche Schritte eingeleitet.


Dies ist ein Privatverkauf. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jedweder Gewährleistung, die Rückgabe des Artikels ist somit ausgeschlossen.