MAKITA
- BOSCH -STIHL gewährt auf jedes Neuteil und Gerät eine Garantie. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist
für Teile beträgt 6 Monate. Die Garantie deckt Konstruktions- und
Herstellungsfehler ab, deckt jedoch keine Schäden ab, die durch
unsachgemäßen Gebrauch oder normale Abnutzung entstehen.
Reparaturen
mit Zukaufteilen sollten nur von autorisierten Personen oder
zertifizierten Servicepartnern durchgeführt werden, weshalb das
Reklamationsverfahren erforderlich ist.
Voraussetzung für alle oben
genannten Vereinbarungen ist, dass die empfohlenen
Werkzeugreparaturverfahren befolgt werden. Unter keinen Umständen deckt
die Garantie die unsachgemäße Reparatur von Werkzeugen, die Verwendung
von Werkzeugen oder den Umgang mit Werkzeugen in einer nicht empfohlenen
Weise ab
Rücksendungen von Teilen mit sichtbaren Gebrauchs-,
Montage-, Anschlussspuren etc. werden nicht akzeptiert bzw. deren
Annahme führt zu einer Kürzung der Rückerstattung im gesetzlich maximal
vorgesehenen Umfang.