4)
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue
EG-Ordnung muss ich folgenden Satz schreiben: DER ARTIKEL IST NACH
BESTEM WISSEN UND GEWISSEN BESCHRIEBEN
5)
Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht
aufgelistete Mängel) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen begutachten Sie die Ware vor Abgabe eines Gebotes.
6)
Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach
Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren,
dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5
des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden,
dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz geniest. Der
Artikel wird "SO WIE ER IST" verkauft.
dieses bedeutet:
Mit
der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit
einverstanden, dass durch den Verkauf keine Garantie gegeben wird und
Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten, d.h. der Artikel wird unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
7)
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, da ich Sie ausdrücklich zur Prüfung
des Kaufgegenstandes vor dem Bieten aufgefordert habe. Ebenso kann der
Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden
8)
Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der
Käufer (BGB § 447 Gefahrenübergang beim Versendung der Wareheißt, wenn
Päckchen oder Maxibriefe verloren gehen, hafte ich nicht dafür. Das gilt
auch bei Bruch.
9)
Bewertung bei Verkäufen: Meine Bewertung erfolgt erst nachdem ich
bewertet worden bin, mit Ihrer Bewertung habe ich eine Garantiefür den
Erhalt der Sendung, und daß Sie mit der Ware und dem Verlauf zufrieden
sind! Dies wird von den meisten Verkäufern so gehandhabt.